Tödlicher Raserunfall in Bayern: Fahrer und Beifahrer wegen Mordes vor Gericht

Augsburg - Ein mutmaßlicher Autoraser muss sich in Augsburg ab Dienstag wegen Mordes vor Gericht verantworten. Der 28 Jahre alte Mann soll mit bis zu etwa 200 Kilometern pro Stunde über eine Staatsstraße gerast sein und den Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen haben. Dabei soll er mit seinem Auto in den Gegenverkehr geschleudert sein und eine Frau in einem entgegenkommenden Wagen getötet haben.

Feuerwehrkräfte stehen an der Unfallstelle bei Monheim hinter einem Autowrack.
Feuerwehrkräfte stehen an der Unfallstelle bei Monheim hinter einem Autowrack.  © Ralph Goppelt/vifogra/dpa

Der 29 Jahre alte Beifahrer des Unfallverursachers muss sich in dem Prozess vor dem Augsburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord verantworten. Er soll den Fahrer bei der Raserei noch angefeuert haben.

Das 240 PS starke Auto des Hauptangeklagten war im April 2021 beim nordschwäbischen Monheim im Landkreis Donau-Ries auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal in den Wagen einer 54-Jährigen gefahren. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Die beiden Männer erlitten etliche Knochenbrüche und wurden schwer verletzt.

In dem Wagen des Unfallverursachers gab es eine sogenannte Dashcam, mit der der Verkehr aufgenommen werden kann. Ein Video aus dem Unfallwagen wurde von den Ermittlern sichergestellt und dürfte in dem Prozess eine Rolle spielen.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 28-Jährige etwa doppelt so schnell unterwegs war wie erlaubt. Er soll zwischenzeitlich 185 bis 204 km/h auf der Staatsstraße gefahren sein, auch um an einer Kuppe der Straße mit seinem Wagen in die Luft abzuheben.

Nach der Kuppe hatte der Fahrer laut Anklage die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und soll deswegen mit einem Tempo zwischen 138 und 153 km/h in den Wagen der Frau gekracht sein. Bei der Fahrt soll ihm der Tod anderer Menschen gleichgültig gewesen sein. Laut Anklage hatte er zuvor Cannabis konsumiert und war deswegen auch fahruntüchtig.

Justiz geht seit einigen Jahren härter gegen Raser vor

Die gesperrte Tauentzienstraße auf dem Berliner Ku'damm nach dem verheerenden Raserunfall im Jahr 2016.
Die gesperrte Tauentzienstraße auf dem Berliner Ku'damm nach dem verheerenden Raserunfall im Jahr 2016.  © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Der Unfallfahrer und sein Beifahrer sind auch wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge beziehungsweise Beihilfe hierzu angeklagt.

Vor fünf Jahren hatte der Gesetzgeber einen entsprechenden neuen Paragrafen ins Strafgesetzbuch aufgenommen, damit die Justiz gegen Raser härter vorgehen kann. Strafbar ist dabei nicht nur ein Rennen gegen einen anderen Fahrer. Auch die sogenannten Einzelrennen, in denen es darum geht, allein die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, sind strafbar.

Beim Tod eines Menschen drohen für solch ein illegales Rennen bis zu zehn Jahre Haft.

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Weitergehende Mordanklagen sind hingegen in solchen Fällen oft schwer zu beweisen. Mehrfach kam es in der Vergangenheit zu keinen entsprechenden Verurteilungen durch die Gerichte, nachdem Raser zunächst wegen Mordes angeklagt wurden.

Auch in dem Augsburger Fall will der Verteidiger des Hauptangeklagten diesen Vorwurf im Prozess kippen. Im Detail will sich Anwalt Moritz Bode im Vorfeld zwar noch nicht zu dem Verfahren äußern. Es gehe allerdings darum, von dem Tötungsvorwurf wegzukommen, sagt er.

Besonders bekannt wurde in diesem Zusammenhang der Fall zweier Männer, die sich 2016 auf dem Berliner Ku'damm ein Rennen geliefert hatten, bei dem ein unbeteiligter Rentner starb. Hier wurde letztlich ein Raser wegen Mordes und der zweite wegen versuchten Mordes verurteilt, der Bundesgerichtshof war mehrfach mit dem Fall befasst.

In dem Augsburger Prozess sieht nun die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe sowie der Heimtücke als gegeben. Die zwei Angeklagten, beides deutsche Staatsbürger, sollen zudem mit Drogen gehandelt haben und müssen sich auch deswegen in dem Verfahren verantworten. Im Oktober soll der Prozess dann fortgesetzt werden.

Titelfoto: Ralph Goppelt/vifogra/dpa

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