Prozess auf der Zielgeraden: Welche Strafe wird für Würzburger Messerstecher gefordert?
Würzburg/Estenfeld - Die Generalsstaatsanwaltschaft München soll am heutigen Montag ab 10 Uhr dem Landgericht erklären, welche Strafe sie sich für den Messerstecher von Würzburg vorstellt

Danach könnten die Plädoyers der Nebenklagevertreter folgen, am Dienstag ist dann die Verteidigung an der Reihe. Ein Urteil wäre am Donnerstag möglich.
Seit April muss sich ein psychisch kranker Flüchtling aus Somalia in einem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Würzburg verantworten.
Es gilt als erwiesen, dass er am 25. Juni 2021 in der Innenstadt drei ihm unbekannte Frauen mit einem Messer tötete. Zudem gab es vier schwer verletzte Frauen. Ein damals 11-jähriges Mädchen und ein 16-Jähriger wurden ebenfalls schwer verletzt. Hinzu kamen drei Leichtverletzte.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem Mord in drei Fällen, versuchten Mord in elf Fällen und gefährliche Körperverletzung vor. Der Antragsschrift zufolge will die Behörde den Mann dauerhaft in einer Psychiatrie unterbringen, weil er allgemeingefährlich sein soll.
"Es besteht kein Zweifel, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leidet", hatte der Ärztliche Direktor des Krankenhauses für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin Schloss Werneck, Hans-Peter Volz, am vergangenen Freitag vor Gericht gesagt.
Stimmen im Kopf sollen den Angeklagten zur Tat in Würzburg getrieben haben
Stimmen in seinem Kopf sollen den Flüchtling zu dem Angriff auf die arglosen Menschen gebracht haben.
Befürchtungen kurz nach der Tat, der Mann habe aus terroristischen Gründen oder religiösen Überzeugungen gehandelt, bestätigten sich nicht.
Der Prozess findet wegen Platzmangels nicht im Justizzentrum statt, sondern an wechselnden Orten, an diesem Montag in einer Veranstaltungshalle im nahen Estenfeld.
Titelfoto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand