Anissa (†5) in Berliner Park erstochen: Anklage gegen 19-Jährigen

Berlin - Mehr als drei Monate nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens in Berlin-Pankow hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Der junge Mann wurde am 21. Februar am Rande des Bürgerparks festgenommen - kurze Zeit, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war.
Der junge Mann wurde am 21. Februar am Rande des Bürgerparks festgenommen - kurze Zeit, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war.  © Paul Zinken/dpa

Das teilte ein Behördensprecher am Mittwoch mit. Die Ermittler gehen weiterhin davon aus, dass ein 19-Jähriger das Kind erstochen hat. Er selbst hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, wie es hieß. Das Motiv für die Tat sei nach wie vor unklar. Die Anklage wirft dem 19-Jährigen Totschlag vor.

Der junge Mann war am 21. Februar am Rande des Bürgerparks festgenommen worden - kurze Zeit, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Der 19-Jährige mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen Freund der Familie des Opfers.

Am Tattag sollte er laut Zeugen zwischenzeitlich auf das Mädchen und seine drei jüngeren Geschwister auf einem Spielplatz nahe dem Park aufpassen.

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Von dort sei er dann mit der Fünfjährigen weggegangen, angeblich, weil das Kind zur Toilette musste. Etwas später sei der 19-Jährige allein zurückgekommen.

Laut Anklage soll er das Mädchen zunächst aus den Augen verloren und gesucht haben. Nachdem er das Kind wiedergefunden hatte, habe er es mutmaßlich durch mehrere Messerstiche getötet, so der Vorwurf. Das Mädchen starb im Krankenhaus.

Hintergründe der Tat bislang unbekannt

Die Hintergründe der Tat blieben bislang unbekannt. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft Anfang März mitgeteilt, dass eine mögliche Tatwaffe gefunden worden sei.

Es gebe keine auffindbaren Spuren, die auf ein sexuelles Motiv hindeuteten, hieß es. Daran hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nichts geändert.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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