Frau zieht ihre Aussage zurück: Entscheidung im Prozess wegen Zwangsprostitution!

Berlin - Ein 40-jähriger Mann ist in Berlin vom Vorwurf der Zuhälterei, Zwangsprostitution und Vergewaltigung freigesprochen worden.

Die Anklage lautet auf Zuhälterei, Zwangsprostitution und Vergewaltigung. (Symbolbild)
Die Anklage lautet auf Zuhälterei, Zwangsprostitution und Vergewaltigung. (Symbolbild)  © Andreas Arnold/dpa

Weil die wichtigste Zeugin im Vorfeld der Verhandlung frühere Angaben zurückgezogen und im Prozess geschwiegen habe, sei alles offen geblieben, begründete das Landgericht am Donnerstag das Urteil. Ein Tatnachweis habe nicht geführt werden können.

Auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Freispruch plädiert. Für die Zeit von etwa sieben Wochen in der Untersuchungshaft sei der 40-Jährige zu entschädigen, so das Gericht.

Dem Mann, der dem Clan-Milieu zugerechnet wird, war vorgeworfen worden, Ende 2020 eine damals 20 Jahre alte Frau zur Prostitution gebracht zu haben. Es sei zu Treffen mit bis zu 15 Freiern täglich gekommen, hieß es in der Anklage.

Mit Machete und Kettensäge auf Nachbarn losgegangen: 35-Jähriger gesteht Tat vor Gericht
Gerichtsprozesse Berlin Mit Machete und Kettensäge auf Nachbarn losgegangen: 35-Jähriger gesteht Tat vor Gericht

Die Frau habe ihm die Einnahmen von täglich 600 bis 2000 Euro erst teilweise, später vollständig überlassen. Er habe für die Prostitutionsausübung ein Hotelzimmer, später eine Wohnung angemietet und teilweise Termine mit Freiern organisiert. Nach einem Streit habe er die Frau vergewaltigt.

22-Jährige gibt übertriebene Darstellungen zu

Die inzwischen 22-Jährige hatte bei der Polizei gegen den 40- Jährigen die Anschuldigungen erhoben. Nach der Festnahme des Mannes schrieb sie in einem Brief an das Gericht, dass nicht alles der Wahrheit entspreche. Tatsächlich seien sie und der Mann ein Paar gewesen.

Sie habe sich freiwillig prostituiert und gegenüber der Polizei aus Verärgerung "übertrieben". Sie bedauere, "ihm das angetan zu haben". Im Prozess machte die Frau von ihrem Recht auf Auskunftsverweigerung Gebrauch, das ihr laut Gerichts zustand.

Erstmeldung 6 Uhr, Text aktualisiert: 16.52 Uhr

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Berlin: