In Obdachlose am Bahnhof Zoo gebrettert: Bewährungsstrafe für Suff-Fahrer rechtskräftig

Berlin - Das Urteil gegen einen Autofahrer, der am Berliner Bahnhof Zoo drei obdachlose Männer überfahren und schwer verletzt hatte, ist rechtskräftig.

Der Autofahrer fuhr im Juli 2020 angetrunken in eine Gruppe wohnungsloser Männer, die schliefen.
Der Autofahrer fuhr im Juli 2020 angetrunken in eine Gruppe wohnungsloser Männer, die schliefen.  © Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa

Der 26-Jährige habe am Mittwoch seine Berufung gegen eine verhängte Strafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung zurückgenommen, teilte das Berliner Landgericht mit.

Der Autofahrer war im Juli 2020 angetrunken in eine Gruppe wohnungsloser Männer gefahren, die schliefen. Im Fall eines 36-jährigen Opfers war ein Bein derart zerschmettert worden, dass es amputiert werden musste.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte den Autofahrer im Juli 2022 der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs, der fahrlässigen Körperverletzung sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen.

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Zudem erging eine zweijährige Führerscheinsperre. Ihm wurde auferlegt, 3600 Euro an einen der Verletzten zu zahlen sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Außerdem soll er für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt werden.

Nach einem Streit mit seiner damaligen Freundin habe sich der 26-Jährige am Morgen des 26. Juli 2020 alkoholisiert und wütend ans Steuer eines Geländewagens gesetzt, der ihm nicht gehörte, hieß es im Urteil des Amtsgerichts.

Er sei schließlich "mit nicht angepasster Geschwindigkeit" auf die Kreuzung Joachimsthaler Straße/Hardenbergstraße gefahren. Wegen seiner Alkoholisierung - mindestens ein Promille Alkohol im Blut seien festgestellt worden - habe sich der 26-Jährige verschätzt und die Kontrolle über das Fahrzeug verloren.

Angeklagter gestand Vorwürfe zum Teil und äußerte Bedauern

Der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, hatte die Vorwürfe zum Teil gestanden und Bedauern geäußert. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der Verteidiger beantragte drei Monate Haft auf Bewährung. Weil der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt hatte, sollte der Fall am Mittwoch vor dem Landgericht verhandelt werden.

Kurz vor Beginn des Prozesses nahm der 26-Jährige seine Berufung allerdings zurück und akzeptierte damit das Urteil des Amtsgerichts.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/dpa

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