Klima-Kleber wegen Straßenbarrikade vor Gericht: Urteil gefallen

Berlin - Nach einer Aktion von Klimademonstranten vor rund drei Monaten in Berlin ist ein 22-Jähriger zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden.

Durch das Ankleben ihrer Hände an der Straße wollen die Aktivisten nach eigenen Angaben verhindern, dass die Polizei sie schnell wegbringt.
Durch das Ankleben ihrer Hände an der Straße wollen die Aktivisten nach eigenen Angaben verhindern, dass die Polizei sie schnell wegbringt.  © Paul Zinken/dpa

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann am Mittwoch der versuchten Nötigung schuldig.

Er habe sich bei einer Blockadeaktion der Gruppe "Aufstand der letzten Generation" mit einer Hand an einer vielbefahrenen Straße festgeklebt, hieß es im Urteil. Andere Menschen seien dadurch in ihrer Fortbewegung beeinträchtigt worden.

Der Student, der durch einen mehrwöchigen Klima-Hungerstreik im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 bekannt geworden war, hatte erklärt, er habe "ethisch richtig gehandelt". Mit weiteren Aktivisten habe er sich bei der Aktion am 26. Juni dieses Jahres auf die Straße begeben.

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Sie hätten den Verkehr lahmlegen wollen, um auf den Klimanotstand aufmerksam zu machen, so der 22-Jährige. Er hatte sich mit weiteren Klimademonstranten im morgendlichen Berufsverkehr zur Seestraße in Berlin-Wedding begeben und sich mit Sekundenkleber mit der linken Hand festgeklebt. Zu einem Stillstand des Verkehrs war es nicht gekommen, weil die Polizei eine vollständige Blockade der Straße verhinderte.

Gegen den Studenten war zunächst ein Strafbefehl mit über 600 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 20 Euro) erlassen worden. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zur Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin sagte, sie habe sehr viel Verständnis für das Anliegen des Angeklagten, doch solche Aktionen halte sie nicht für ein geeignetes Mittel. Mit der verhängten Strafe in Höhe von 20 Tagessätzen zu je 10 Euro folgte sie dem Antrag des Staatsanwalts. Der Student hatte auf Freispruch plädiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Erstmeldung, 28. September um 5.30 Uhr, aktualisiert 16.25 Uhr

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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