Mord an Mutter (†38) und Tochter (†9) mit 37 Messer-Stichen: Lebenslange Haft gefordert

Berlin - Nach tödlichen Messerstichen gegen eine Mutter und ihre neun Jahre alte Tochter in Berlin-Marzahn hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert.

Der Angeklagte soll die Frau am 29. Februar 2020 gegen Mittag in ihrer im achten Stock gelegenen Wohnung in Berlin-Marzahn attackiert haben
Der Angeklagte soll die Frau am 29. Februar 2020 gegen Mittag in ihrer im achten Stock gelegenen Wohnung in Berlin-Marzahn attackiert haben  © Paul Zinken/dpa

Der 34-Jährige habe sich des Mordes in zwei Fällen schuldig gemacht, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht. Aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat habe der Mann seine 38 Jahre alte Nachbarin erstochen und auch eiskalt das Kind getötet. Ein Urteil wird möglicherweise noch am Donnerstag verkündet.

Der 34-Jährige, der wie die Opfer aus Afghanistan stammt, soll die Frau am 29. Februar 2020 gegen Mittag in ihrer im achten Stock gelegenen Wohnung attackiert haben - durch 37 Messerstiche in den Oberkörper und in den Hals, so die Anklage.

Dem Mann sei es darum gegangen, "nach Geld und Wertgegenständen suchen zu können". Die Tochter habe er getötet, um seine Identifizierung als Täter zu verhindern.

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"Das Tatbild ließ auf große Wut schließen", sagte der Staatsanwalt. Er beantragte auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld.

Angeklagter soll die Tat bereits gestanden haben

Der gelernte Kfz-Mechaniker und dreifache Vater wurde knapp einen Monat nach der Tat festgenommen. Durch am Tatort sichergestellte DNA-Spuren war er unter Verdacht geraten. Für die Tatzeit habe der Angeklagte außerdem kein Alibi, sagte der Staatsanwalt.

Zudem habe er später in der Haft gegenüber einem Mitinsassen die Tat gestanden. Es gebe keine Anhaltspunkte für einen Alternativtäter. Der Angeklagte, der viel Geld verspielt habe, sei pleite gewesen. Er habe möglicherweise um ein Darlehen gebeten und sei abgewiesen worden, möglicherweise habe er Geld in der Wohnung vermutet.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die beiden Verteidiger erklärten zu Prozessbeginn im September 2020, das Tatbild weise eher auf eine Strafaktion. Die tote Frau habe im Schlafzimmer gelegen – umhüllt von Tüchern und mit Gebetskette.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa

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