Prozess nach rechtsextremen Anschlägen in Neukölln: Urteil gefallen!
Berlin - Im Prozess nach einer Serie rechtsextremer Straftaten in Berlin-Neukölln hat das Amtsgericht Tiergarten einen der beiden Hauptangeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen.
Das Gericht habe sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit von der Schuld des Angeklagten überzeugen können, sagte Richterin Ulrike Hauser am heutigen Donnerstag.
Es sei nicht festzustellen, dass sich der 39-Jährige in der Nacht zum 1. Februar 2017 in der Nähe der Tatorte aufgehalten habe.
Das Gericht verurteilte den 39-Jährigen jedoch wegen Sachbeschädigung in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagesätze je 30 Euro). In drei Fällen seien Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Haft gefordert. Dabei hatte sie eine rechtskräftige Verurteilung zu eineinhalb Jahren Haft einbezogen. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Prozess gegen jüngeren Hauptangeklagten geht im Januar weiter
Die beiden Männer werden der rechtsextremen Szene zugeordnet. Der jüngere Angeklagte (36) muss sich auch wegen Betruges verantworten.
Er soll zu Unrecht Arbeitslosengeld und Corona-Hilfen ausgezahlt bekommen haben. Gegen ihn soll der Prozess im Januar fortgesetzt werden.
Mit den rechtsextremen Brandanschlägen, Hass-Parolen und Bedrohungen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
Erstmeldung vom 15.12. um 14.22 Uhr, aktualisiert am 15.12. um 18.21 Uhr.
Titelfoto: Fabian Sommer/dpa