Rocker-Mord in Berlin: Urteil gegen 33-Jährigen muss überprüft werden

Berlin - Acht Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro befasst sich das Berliner Landgericht am Dienstag ab 9 Uhr erneut mit dem Fall.

Im Januar 2014 stürmten 13 Männer in ein Wettbüro in Berlin-Reinickendorf und erschossen einen 26-Jährigen. (Archivfoto)
Im Januar 2014 stürmten 13 Männer in ein Wettbüro in Berlin-Reinickendorf und erschossen einen 26-Jährigen. (Archivfoto)  © Maurizio Gambarini/dpa

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss im Fall eines 33 Jahre alten Mannes über die Höhe des Strafmaßes neu entschieden werden.

Aus Sicht der BGH-Richter wurde nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Mann durch seine Aussagen bei der Aufklärung der Tat geholfen haben könnte.

Der 33-Jährige war in einem der bundesweit spektakulärsten Rocker-Prozesse am 1. Oktober 2019 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dies war auch aus Sicht des BGH korrekt.

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Hintergrund der Tat ist ein Überfall am 10. Januar 2014 im Berliner Stadtteil Reinickendorf. 13 teils vermummte Männer marschierten damals in ein Wettspielcafé.

Der Mann an der Spitze feuert im Hinterzimmer mit einer Pistole ohne Vorwarnung auf einen 26-Jährigen. Dieser starb noch im Café.

Landgericht Berlin verurteilt 2019 acht Hells-Angels-Rocker zu lebenslanger Haft

2019 wurden acht Rocker wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. (Archivfoto)
2019 wurden acht Rocker wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. (Archivfoto)  © Matthias Balk/dpa

Zahlreiche deutsche und türkische Hells-Angels-Rocker wurden gefasst, einige setzten sich ins Ausland ab. Rund fünf Jahre dauerte der Prozess gegen zehn Rocker.

Am Ende verurteilte das Landgericht Berlin 2019 acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen.

Ein Kronzeuge wurde ebenfalls wegen Mordes verurteilt - kam aber mit zwölf Jahren glimpflicher davon. Sein Urteil wurde damals als einziges sofort rechtskräftig. Er ist inzwischen wieder auf freiem Fuß.

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Im vergangenen Februar bestätigte der BGH die Verurteilungen im Wesentlichen, sah jedoch im Fall des 33-Jährigen noch Klärungsbedarf.

Titelfoto: Maurizio Gambarini/dpa

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