Schlappe vor Gericht! Klausur-Schummler wollte von Corona-Sonderregel profitieren

Berlin - Nach einem Täuschungsversuch gilt für einen Studierenden nicht die coronabedingte Sonderregelung zur Wiederholung von nicht bestandenen Klausuren.

Ein Student hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Schlappe kassiert. (Symbolbild)
Ein Student hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Schlappe kassiert. (Symbolbild)  © 123RF/archnoi1

Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie es am Dienstag mitteilte.

Damit blieb die Klage eines Studenten der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin erfolglos, der nach dem Täuschungsversuch exmatrikuliert worden war.

Aufgeflogen war er, weil seine Prüfung die gleichen Fehler aufwies wie die eines Kommilitonen.

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Nach Gerichtsangaben hatte der Kläger nach zwei nicht bestandenen Prüfungen in einem Pflichtmodul einen letzten Versuch unternommen.

Möglich war dies aufgrund einer in Berlin geltenden Sonderregelung, die während der Corona-Pandemie eingeführt worden war, um Einschränkungen für Studierende auszugleichen.

Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 nicht bestanden wurden, zählten nicht.

Titelfoto: 123RF/archnoi1

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