Elektronikwaren gegen Bares: Bestachen Mutter und Sohn ASR-Mitarbeiter?

Chemnitz - Müllhandel mal anders: Zwei Chemnitzer sollen mehrfach Mitarbeiter des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebs der Stadt Chemnitz (ASR) bestochen haben. Auf dem Wertstoffhof am Weißen Weg tauschten sie meist Elektronikwaren gegen Bares, so der Vorwurf. Der vermeintliche Kavaliersdelikt landete nun vor dem Amtsgericht Chemnitz.

Sobald die Wertstoffe in den Containern landen, gehören sie dem ASR.
Sobald die Wertstoffe in den Containern landen, gehören sie dem ASR.  © Maik Börner

Eigentlich scheint die Sache nicht weiter tragisch: Ohnehin nicht mehr benötigter Schrott wird nach Second-Hand-Prinzip weiterverkauft. Das ist allerdings verboten.

Im Fall von Jan (36) und Christine F. (64) geht die Staatsanwaltschaft sogar von Bestechung aus, weil im Gegenzug mindestens 10 Euro in den Taschen der ASR-Mitarbeiter gelandet sein sollen.

"Die Gegenstände sind Eigentum der Stadt Chemnitz, und die Handlungen verstoßen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen", so die Staatsanwältin.

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In insgesamt elf Fällen sollen Jan F. und Mutter Christine Handys, Laptops, Fernseher, Autoreifen, Jacken und Metallwaren "gekauft" haben.

Für Elektronik sollen die ASR-Mitarbeiter mindestens 10 Euro erhalten haben. (Symbolbild)
Für Elektronik sollen die ASR-Mitarbeiter mindestens 10 Euro erhalten haben. (Symbolbild)  © IMAGO/penofoto
Der Schrotthandel soll sich auf dem Wertstoffhof am Weißen Weg zugetragen haben.
Der Schrotthandel soll sich auf dem Wertstoffhof am Weißen Weg zugetragen haben.  © Maik Börner

Selbst der Richter wusste nicht, dass diese Tat strafbar ist

Jan (36, l.) und Christine F. (64) standen wegen Bestechung vor Gericht.
Jan (36, l.) und Christine F. (64) standen wegen Bestechung vor Gericht.  © Haertelpress

Jan F. (neun Fälle) schwieg zu den Vorwürfen. Seine Mutter (zwei Fälle) bestritt die Taten: "Wir haben nicht bestochen." Weil ihr Mann 40 Jahre beim ASR gearbeitet hatte, kenne sie die drei ASR-Mitarbeiter privat.

Ihre Erklärung für die Vorfälle: Einmal wollte sie Schulden begleichen, ein anderes Mal habe sie die falschen Reifen zur Müllhalde gebracht und diese wieder "umgetauscht".

Die betroffenen Mitarbeiter waren als Zeugen geladen und schwiegen allesamt - ihr gutes Recht, da sie sich in anderen Prozessen wegen Bestechlichkeit verantworten müssen.

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Richter Kai Schüler (58) ließ Milde walten und stellte das Verfahren wegen geringer Schuld vorläufig ein: "Ich hätte selbst nicht gedacht, dass das strafbar ist."

Als Auflage muss Jan F. 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Titelfoto: haertelpress/Maik Börner

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