Prozess wegen Körperverletzung gegen Familie: Fünf Polizisten vor Chemnitzer Gericht

Chemnitz - Die Vorwürfe wogen schwer - und bestätigten sich nicht: Im Prozess um Körperverletzung im Amt bei einer häuslichen Polizeikontrolle in Chemnitz sind die fünf angeklagten Beamten freigesprochen worden. Der Bulgare Christo I. (47) hatte ihnen vorgeworfen, dass er bei der polizeilichen Maßnahme brutal getreten sowie geschlagen worden sei.

Auf der Anklagebank nahmen vier der fünf Polizeibeamten Platz: Chris C. (30, 2.v.l.), Maurice H. (26, 3.v.l), Maximilian O. (25, 4.v.r.) und Philipp P. (2.v.r.).
Auf der Anklagebank nahmen vier der fünf Polizeibeamten Platz: Chris C. (30, 2.v.l.), Maurice H. (26, 3.v.l), Maximilian O. (25, 4.v.r.) und Philipp P. (2.v.r.).  © Ralph Kunz

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft wollten die Polizisten den Bulgaren und dessen Familie im April 2020 wegen einer lautstarken "Corona-Party" zur Rede stellen. Sie wurden von dem 47-Jährigen in die Wohnung gelassen und ließen sich anschließend die Ausweisdokumente zeigen.

Die Situation eskalierte, als in der Küche das Telefon von Christo I. klingelte. Die Beamten verweigerten die Annahme des Anrufs, woraufhin er wütend wurde. Aufgrund der Aggressivität wurde der Bulgare gewaltsam zu Boden gebracht, fixiert und dabei verletzt.

In der Hauptverhandlung am Chemnitzer Amtsgericht sagte Christo I. zum Vorfall: "Ich wollte ans Telefon, weil ich mitten im Gespräch mit Familienangehörigen war." Er sei zudem bereits vor dem Niederringen durch die Polizisten in die Seite geschlagen worden.

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Dass diese Behauptung nicht der Wahrheit entspricht, zeigte ein Video, das Richterin Karen Frey (60) zeigen ließ. Auf den Videoaufzeichnungen der Polizisten war von vorherigen Schlägen in die Seite nichts zu sehen. Auch die vorgeworfene Brutalität der Beamten in der Küche ließ sich nicht erkennen. Es seien lediglich "Schockschläge" angewandt worden, die in der Polizeiausbildung zur Bewältigung von Widerstand gelehrt werden.

Da diese Vorgehensweise aufgrund des aggressiven Verhaltens von Christo I. unerlässlich war, plädierten die Rechtsanwälte der Angeklagten gemeinsam mit Staatsanwalt Rolf Bach (46) für einen Freispruch der Beamten. Richterin Frey gab diesem statt und resümierte: "Ich sehe keinen Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung."

Titelfoto: Ralph Kunz

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