Vietnamese Pham Phi Son aus Chemnitz wird für unerlaubte Einreise nicht bestraft

Chemnitz - Kleiner Lichtblick für Pham Phi Son (65): Für die unerlaubte Einreise nach einem Besuch in seinem Heimatland wird der Vietnamese nicht bestraft.

Pham Phi Son (65) erschien am Montagnachmittag im Chemnitzer Amtsgericht. Das Gericht stellte das Strafverfahren gegen den Vietnamesen ein.
Pham Phi Son (65) erschien am Montagnachmittag im Chemnitzer Amtsgericht. Das Gericht stellte das Strafverfahren gegen den Vietnamesen ein.  © Haertelpress

Das Amtsgericht Chemnitz stellte ein Verfahren gegen Geldauflage ein. Der Fall macht derzeit Schlagzeilen, weil der Familie die Abschiebung droht, obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland lebt.

Pham Phi Son war drei Monate zu lang in Vietnam. Dadurch hat der ehemalige DDR-Vertragsarbeiter seinen Aufenthaltsstatus verloren. "Ich wollte Papiere für meine Hochzeit beschaffen. Dann musste ich wegen meinem Knie stationär behandelt werden."

Pham habe die Deutsche Botschaft darüber nur mündlich informiert, was sich im Nachhinein als Fehler herausstellte. Unterlagen beweisen aber den Krankenhausaufenthalt.

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Anwältin, Richter und Staatsanwaltschaft einigten sich deshalb auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens. "Die Gesamtumstände rechtfertigen die Einstellung", so Richter Thomas Kaiser (58).

Der Vietnamese muss dafür 300 Euro Geldauflage zahlen.

Abschiebung ist damit nicht vom Tisch

Pham Phi Son, seine Frau und seine Tochter bangen weiterhin um einen Aufenthalt in Deutschland.
Pham Phi Son, seine Frau und seine Tochter bangen weiterhin um einen Aufenthalt in Deutschland.  © Haertelpress

Damit ist die Abschiebung allerdings noch nicht vom Tisch, sondern nur der strafrechtliche Teil. Laut Ausländerbehörde fehlen Integrationsnachweise. Sie verweist auf die Härtefallkommission, dort war Pham Phi Son schon zweimal gescheitert.

Laut Markus Guffler, dem Sprecher des Sächsischen Ausländerbeauftragten, sei der Fall aktuell nicht von einem Kommissionsmitglied eingereicht worden. Eine erneute Befassung sei unwahrscheinlich, "wenn sich die Sach- oder Rechtslage nicht wesentlich zugunsten des Ausländers geändert hat."

Der Verfahrensausgang ändere nichts an der Situation, da der Kommission das vorgeworfene Vergehen schon bekannt sei.

Titelfoto: Haertelpress

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