Vom Handy abgelenkter Fernfahrer baut tödlichen Unfall - und bekommt Geldstrafe!

Freiberg - Sein Opfer zahlte mit dem Leben, der Täter mit Euro: Vor dem Amtsgericht Freiberg (AZ: 8 Ds 520 Js 11709/21) ist am Dienstag ein 44-jähriger Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er hatte im März 2021 einen 40-Jährigen auf der A4 zwischen Berbersdorf und Siebenlehn überfahren - während der Berufsfahrer am Handy hing!

Dramatische Szenen auf der A4 zwischen Berbersdorf und Siebenlehn: Dort wurde im März ein 40-Jähriger überfahren, der wegen einer Panne auf dem Seitenstreifen gehalten hatte.
Dramatische Szenen auf der A4 zwischen Berbersdorf und Siebenlehn: Dort wurde im März ein 40-Jähriger überfahren, der wegen einer Panne auf dem Seitenstreifen gehalten hatte.  © Roland Halkasch

Das bestritt der 44-Jährige aus dem Dresdner Umland vor Gericht auch gar nicht - die Schuld an diesem schweren Unfall hatte er bereits vor 15 Monaten während der ersten Zeugenvernehmung auf sich genommen.

So liefen die verhängnisvollen Augenblicke ab: Es war kurz Mitternacht, exakt bei Kilometer 41,53 in Fahrtrichtung Dresden.

Der Berufsfahrer suchte gerade auf seinem Mobiltelefon nach neuer Musik. Dabei bemerkte er nicht, wie er rechts von der Fahrbahn abkam und den Kollegen auf dem Seitenstreifen erfasste.

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Das Erste, was er hörte, war das Zersplittern seines rechten Seitenspiegels, der am stehenden Lkw zerborsten war.

Der 44-Jährige Fernfahrer brachte sein Gefährt zum Stehen, bemerkte erst dann das ganze Ausmaß: Sein polnischer Kollege (40) auf dem Seitenstreifen war offenbar kurz zuvor ausgestiegen, um ein Rad zu wechseln.

Opfer wurde zerquetscht - Assistenzsysteme hätten Tragödie verhindern können

Wie die Obduktion ergab, wurde der Pole zwischen den beiden Sattelzügen regelrecht zerquetscht. Er starb sofort an schwersten Verletzungen. Besonders tragisch: Moderne Assistenzsysteme an Bord hätten die Tragödie verhindern können. Sie waren aber offenbar ausgeschaltet.

Der Unfallverursacher wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Urteil: 120 Tagessätze zu je 55 Euro - macht 6600 Euro Strafe. Außerdem muss der Berufsfahrer die Kosten des Verfahrens tragen (auch die der Nebenklage). Der Führerschein wird ihm nicht entzogen.

Wie ein Sprecher des Freiberger Amtsgerichts bestätigte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Roland Halkasch

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