Angeblich wollte er nur seine "Hochzeitstaube" anlocken: Vogelfänger jetzt in den Fängen der Justiz
Dresden - Es geht um seine "gefiederten Freunde". Ex-Falkner Wolfgang W. (67) muss sich vor Gericht verantworten, weil er laut Anklage "wilden Tieren nachstellt". Nicht zum ersten Mal.

Diesmal soll der gelernte Tischler verbotenerweise Fangkäfig und Netz aufgestellt haben. Wolfgang W. behauptete im Prozess am Amtsgericht Dresden: "Ich wollte nur meine Hochzeitstaube wieder einfangen."
Auf einem verwilderten Gartengrundstück in Dresden-Dölzschen entdeckte die Polizei eine sogenannte Habichtfalle auf dem Schuppendach. Darin saß eine Taube als Lockvogel. Versucht der Greif, sich darauf zu stürzen, schnappt die Falle zu, ist der Habicht gefangen.
"Ach was", wiegelte Wolfgang ab. "Mir war eine Hochzeitstaube abgehauen. Die wollte ich mit der anderen Taube wieder anlocken. So ein Tier kostet ja 100 Euro."
Ein andermal wurde unweit des Grundstücks im Wald ein sogenanntes Japannetz gefunden. Ein tückisches, unauffälliges Netz, das vor einem Holunderstrauch angebracht war. Eine Falle für Singvögel.
"Das war ich nicht", so Wolfgang, der sein "Federvieh" (Tauben und Hühner) als seine "Lebensfreude" bezeichnet.


Papageno ist ein Eierdieb
Diese Freude des Papageno ruft immer wieder Behörden und Justiz auf den Plan. So saß Wolfgang W. schon ein, weil er Eier von Greifvögeln klaute. Und er kassierte Bewährung, weil er geschützte Singvögel verscherbelte.
Bei der Razzia 2019, als die Habichtfalle gefunden wurde, fand die Polizei bei ihm unter anderem noch eine Dachsfalle, ein totes Wiesel im Frost, Pfeilspitzen und Duftstoffe zum Anlocken von Tieren ...
Urteil folgt.
Titelfoto: Peter Schulze