Anklage wegen 117-fachen Internetbetrugs: 35-Jährige soll Tausende Euro erbeutet haben

Dresden - Sie soll mehr als 100 Opfer betrogen haben! Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 35 Jahre alte Frau erhoben, die auf eBay und Facebook immer wieder Artikel verkauft haben soll - ohne jemals die bezahlte Ware abzuliefern.

Unter anderem über eBay Kleinanzeigen soll die 35-Jährige mehr als 6000 Euro erbeutet haben.
Unter anderem über eBay Kleinanzeigen soll die 35-Jährige mehr als 6000 Euro erbeutet haben.  © Silas Stein/dpa

Laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden wird der Beschuldigten Betrug in 117 Fällen vorgeworfen.

Konkret soll sich die Frau auf den zwei Onlineplattformen eBay Kleinanzeigen und Facebook Marketplace immer wieder mit unterschiedlichen Pseudonymen angemeldet haben, um dort dann Waren anzubieten, die überhaupt nicht existierten.

Zwischen dem 19. Juli 2021 und dem 15. März 2022 habe die Deutsche dabei "unter Vortäuschung ihrer Lieferwilligkeit und Lieferfähigkeit" 117 Verkäufe vollzogen, heißt es in der Pressemitteilung. Zu den angebotenen Objekten gehörten demnach vor allem Babyphones, sogenannte Tonieboxen (eine Art Musikbox für Kinder) und Spielkonsolen.

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Die Käufer hätten jeweils zwischen 17 und 180 Euro für die Angebote überwiesen. Das Geld sei dann wiederum bei verschiedenen Banken auf mehreren Konten gelandet, die zuvor von der Beschuldigten angelegt worden sein sollen.

Insgesamt habe die 35-Jährige so eine Betrugsbeute von mehr als 6000 Euro angesammelt. Ihre ahnungslosen Kunden hätten derweil in keinem einzigen Fall tatsächlich etwas für ihr gezahltes Geld bekommen.

Mutmaßliche Internet-Betrügerin ist bereits "geringfügig vorbestraft"

Bei der Beschuldigten handelt es sich zudem um eine bereits polizeilich bekannte Person: Sie sei schon "geringfügig einschlägig vorbestraft", heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Die 35 Jahre alte Frau habe sich bislang selbst nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Aktuell befindet sie sich noch auf freiem Fuß, da es nach der Strafprozessordnung keine Haftgründe gebe und sie deshalb nicht in Untersuchungshaft gesteckt werden müsse.

Das Dresdner Amtsgericht muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren in dem Fall eröffnet wird.

Titelfoto: Silas Stein/dpa

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