Behandlungskosten: Jetzt zoffen sich Kliniken und Versicherungen vor Gericht

Dresden - Das Sozialgericht Dresden trug lange den Beinamen "Hartz-IV-Gericht". Zwar machen die Klagen zum Thema Grundsicherung noch immer den größten Anteil aus. Aber der Trend ist rückläufig. Dafür gibt es immer mehr Knatsch um Zahlungen im Krankenversicherungsbereich.

Zoff zwischen Kliniken und Krankenkassen: Immer mehr solcher Streitfälle landen vor dem Dresdner Sozialgericht.
Zoff zwischen Kliniken und Krankenkassen: Immer mehr solcher Streitfälle landen vor dem Dresdner Sozialgericht.  © Ove Landgraf

Waren es diesbezüglich 2011 noch 706 Klagen, erreichten 2020 das Gericht schon 1448 "Krankenhaus-Streitfälle". Und 2021 waren es sogar 1993 Klagen. Um die kümmern sich inzwischen acht Richter (Kammern). "Das liegt nicht dran, dass die Bevölkerung mehr erkranken würde", erklärt Elmar Kirchberg, Sprecher des Sozialgerichtes, dem Präsident Holger Schindler (59) vorsteht. "Sondern es geht um sehr viel Geld."

Denn auch die Art der Klagen ändern sich: Kämpften vor Jahren noch meist die Patienten gerichtlich um Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Krücken, streiten sich jetzt Kliniken und Krankenkassen am Sozialgericht ums Geld.

So entschieden die Dresdner Richter, dass Krankenhäuser nur qualifizierte Behandlungen abrechnen dürfen, wenn der Facharzt auch "physisch anwesend" war. Strittig ist auch oft die Frage, ob eine Behandlung stationär nötig war. Oder es geht um Geld für Medikamente.

Neue heiße Eisen für seine Behörde: Sozialgerichtspräsident Holger Schindler (59). (Archivbild)
Neue heiße Eisen für seine Behörde: Sozialgerichtspräsident Holger Schindler (59). (Archivbild)  © Ove Landgraf
Einfahrt zum Uniklinikum Dresden: Sachsens Krankenhäuser ächzen unter hohen Behandlungskosten.
Einfahrt zum Uniklinikum Dresden: Sachsens Krankenhäuser ächzen unter hohen Behandlungskosten.  © Ove Landgraf

Erst jüngst entschieden die Sozialrichter sogar einen bundesweit beachteten Fall, in dem sie eine Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld verdonnerten. Das Geld war einer Patientin verweigert worden, weil der Folgekrankenschein zu spät zur Kasse kam.

Allerdings müssen seit 2021 derlei Dokumente von Ärzten elektronisch an die Kassen geschickt werden. In der Arztpraxis aber fehlte die Technik dafür. Das, so die Richter, darf nicht zulasten der Patienten gehen.

Titelfoto: Montage: Ove Landgraf

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