Causa Jens Maier: Darf ein Rechtsextremist in Sachsen Richter sein?
Dresden - Die Rückkehr des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (59) ins Richteramt wirft nicht nur in Sachsen Fragen auf. Ob der Rechtsextremist überhaupt weiter Richter sein darf, könnte das Bundesverfassungsgericht klären. Aber dazu müsste zuerst der Landtag tätig werden.

Nach Ansicht der Neuen Richtervereinigung kann nur eine "Richteranklage" klären, ob Maier sein Amt wieder ausüben kann.
"Ein Richter, der nicht die Gewähr dafür bietet, auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stehen, hat in diesem Amt nichts zu suchen", erklärte Ruben Franzen, Sprecher der Landesgruppe Sachsen der Neuen Richtervereinigung.
Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.
Er zählt in seiner Partei zu den Hardlinern. Sich selbst bezeichnete er einmal als "kleinen Höcke".
Maier relativierte unter anderem die Verbrechen des norwegischen Rechtsterroristen Anders Breivik (42).
Vor seiner Tätigkeit als Abgeordneter war er Richter am Amtsgericht Dresden.

Sächsisches Justizministerium hat grundsätzlichen Rückkehranspruch Maiers bereits bestätigt

Bei der Bundestagswahl im September 2021 war er jedoch nicht wiedergewählt worden.
Das Sächsische Justizministerium hat den grundsätzlichen Rückkehranspruch Maiers längst bestätigt, äußert sich aber bis zum Abschluss des Personalverfahrens dazu nicht weiter.
Verhindern könnte die Rückkehr die "Richteranklage".
Nach Artikel 80 der Sächsischen Verfassung kann das Bundesverfassungsgericht anordnen, dass ein Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand versetzt wird.
Das würde aber nur auf Antrag des Landtags in Dresden passieren.


"Bisher liegt ein solcher Antrag nicht vor", so Landtagssprecher Ivo Klatte auf TAG24-Anfrage.
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