Daniel Zabel veröffentlichte den Haftbefehl von Chemnitz: Urteil steht fest!
Dresden - Der tödliche Angriff auf Daniel H. (35) in Chemnitz wirkt noch immer nach. In Folge der Bluttat kam es zu teils gewalttätigen Demonstrationen der rechten Szene, auch kursierte plötzlich der Haftbefehl gegen den Verdächtigen Youssif A. Im Netz.

Gegen diesen wurden die Ermittlungen mittlerweile eingestellt, gegen den ehemaligen Justizbeamten Daniel Zabel (40) startet am heutigen Mittwoch der Prozess vor dem Dresdner Amtsgericht.
Er soll das geheime Dokument veröffentlicht haben.
Bisher machte Zabel aus seiner Tat kein Geheimnis, räumte sie öffentlich in der BILD, auch im rechtsradikalen Compact-Magazin ein.
Auch hatte er die Tat in einer Vernehmung bereits gestanden. Nun will er zu den Vorwürfen jedoch vorerst schweigen.
Sein Verteidiger Frank Hannig (49) erklärt, warum: "Die Staatsanwaltschaft hatte zugesichert, das Verfahren in einem Strafbefehl mit weniger als zwölf Monaten Freiheitsstrafe abzuschließen", so der Anwalt.
Diese Absprache sei gebrochen und Anklage vor dem Schöffengericht erhoben wurden. Das Geständnis darf damit nicht verwendet werden, Hannig glaubt, dass so die Beweislage nicht ausreicht, Zabel zu verurteilen.
Die Staatsanwaltschaft begründet den Ausstieg aus dem Deal damit, dass sie nun auch wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber Gefangenen gegen Zabel ermittelt und so auf ein öffentliches Verfahren bestehen muss. Außerdem habe Hannig selbst gegenüber dem Landeskriminalamt die Tat seines Mandanten eingeräumt.
Gegen 9.30 Uhr zog sich so das Gericht nochmal zurück, berät jetzt, ob es vielleicht nochmal zu einer Verständigung kommt: Das heißt gegen Zusicherung einer niedrigeren Strafe gesteht Zabel die Verbreitung des Strafbefehls, wiederholt also genau das, was er mehrfach bereits öffentlich geäußert hat.
Gericht stellt Bewährungsstrafe in Aussicht: Plötzlich gesteht Zabel doch
Update, 11.45 Uhr:
Nun also doch: Nach einem Rechtsgespräch stellte das Gericht Daniel Zabel eine Bewährungsstrafe zwischen acht und zwölf Monaten in Aussicht. Daraufhin gestand er den Haftbefehl fotografiert und an Bekannte des Verstorbenen sowie die rechtsextreme Wählervereinigung "ProChemnitz" weitergeleitet zu haben.
"Ein Justizbeamter ist auch nur ein Mensch", versucht er sich zu entschuldigen. "Wie die Medien über den Fall berichtet haben, ist falsch." Er will auch nicht beachtet haben, dass er damit die Ermittlungen gefährdet hat und Daten von persönliche Daten von Zeugen veröffentlicht hat.
Auch dass das Verfahren gegen den Täter eingestellt wurde, ist für Zabel weniger relevant: "Es ging mir nie, um den Täter", sagt er. "Es ging mir um Aufklärung." Das Urteil soll noch heute fallen.
Staatswanwältin fordert 12 Monate auf Bewährung
Update, 12.30 Uhr:
Staatsanwältin Susan Herold fordert zwölf Monate auf Bewährung. "Es musste zu diesem Zeitpunkt noch keiner Wahrheit ans Licht geholfen werden", plädiert sie. "Aus dem Chatverlauf gehen eindeutig fremdenfeindliche Ressentiments, die Sie und einige Ihrer Kollegen gegen ausländische Gefangene hegen, hervor."
Verteidiger Frank Hannig bestreitet rassistischen Hintergrund
Update, 12.35 Uhr:
Verteidiger Hannig bestreitet fremdenfeindliche Ressentiments, da Zabel im Dienst den Suizid eines ausländischen Gefangenen verhindert hat. "Er wollte deeskalieren", so der Anwalt. "Er dachte, ProChemnitz wäre eine Bürgerbewegung, die Gutes für Chemnitz wollte." Den Strafrahmen legt er ins Ermessen des Gerichts.
Daniel Zabel verurteilt: Bewährungsstrafe für 40-Jährigen
Update 13.05 Uhr:
Das Urteil steht fest. Daniel Zabel erhält Urteil: 11 Monate auf Bewährung plus 150 Arbeitsstunden.

Titelfoto: Holm Helis