Durfte Fahrlehrer ohne Lizenz Fahrstunden geben?

Dresden - Dieser Prozess war peinlich für alle Seiten. Fahrlehrer Klaus A. (63) sollte sich wegen Betruges verantworten. Doch die Justiz legte ihrerseits einen so massiven Fehler hin, dass das Verfahren am Amtsgericht Dresden eingestellt wurde.

Klaus A. (63) wurde ohne jeden Beweis von der Justiz vor Gericht gezerrt.  © Steve Schuster

Laut Anklage gab Klaus ein Jahr lang Fahrstunden ohne Lizenz, kassierte gut 3000 Euro. Seine Schüler aber hatten nichts davon. So meinten die Strafverfolger, es handelte sich um illegale Pflichtstunden, die bei den Prüfungen nicht berücksichtigt werden dürfen. Kurz: Die Schüler zahlten und fuhren umsonst.

Problem: In der Anklage fehlt das komplette "wesentliche Ergebnis der Ermittlungen". Also Hintergründe und Beweise, womit die Justiz die Schuld von Klaus nachweisen will. Zwar hatte der Amtsrichter das Fehlen des "elementaren Bestandteils" bemängelt, aber dennoch zum Prozess gerufen.

Doch ohne diese Unterlagen darf gar nicht verhandelt werden.

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Obendrein legte der Anwalt von Klaus recht klare Gegenargumente vor: So war dem Fahrlehrer 2023 tatsächlich die Fahrerlaubnis und die Fahrlehrer-Lizenz entzogen worden, nachdem er im Straßenverkehr mächtig ausgerastet war.

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Fahrlehrer hätte Lizenz neu beantragen müssen, aber ...

Fahrlehrer dürfen Pflichtstunden nur mit gültiger Lizenz geben.  © DPA

Nachdem die Sperre aber aufgehoben wurde, arbeitete Klaus wieder. Weil er (irrtümlich) davon ausging, automatisch wieder als Fahrlehrer agieren zu dürfen.

Die Lizenz hätte er aber extra neu beantragen müssen. Allerdings gab sein Mandant laut Anwalt ohnehin "nur" Nachhilfestunden.

Seine Schüler hatten Führerscheine, wollten aber ihre Fahrkünste auffrischen. Derlei Schulung wiederum darf jeder anbieten und Prüfungen standen für die Kunden von Klaus nie an.

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All diese Argumente hätte der Amtsrichter gar nicht gebraucht.

Er klappte die Akte nach Verlesung der Anklage "wegen eines Verfahrenshindernisses" (fehlende dokumentierte Ermittlungen) zu.

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