Er hoffte auf Freispruch: Haftstrafe für Pegida-Boss Bachmann!

Dresden - Er hoffte auf Freispruch. Doch es kam anders. Pegida-Frontmann Lutz Bachmann (49) wurde am Landgericht Dresden wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft verurteilt. Immerhin: Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Lutz Bachmann (49) während einer Kundgebung auf dem Dresdner Neumarkt im Jahr 2020.
Lutz Bachmann (49) während einer Kundgebung auf dem Dresdner Neumarkt im Jahr 2020.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild

Der gelernte Koch hatte sich im Internet unflätig über einen Dresdner Journalisten geäußert und über muslimische Flüchtlinge gezetert. Dafür hatte er im Amtsgericht bereits 2020 eine Geldstrafe von 4200 Euro kassiert.

Dagegen war Bachmann in Berufung gegangen. Er selbst erschien zwar nicht zum Prozess, aber seine Anwältin argumentierte für ihn.

Sie forderte Freispruch. Zwar seien die Äußerungen "bedenklich", aber fallen noch unter Meinungsäußerung. Der Staatsanwalt hielt dagegen: Meinungsfreiheit höre bei Ehrangriffen auf. Er forderte für Bachmann (18 Vorstrafen) Haft.

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Auch die Kammer von Richter Jens Weiche (47) sah keinen Spielraum für Milde mehr: Er verdonnerte Bachmann zu sechs Monaten Haft. "Art, Form, Anlass und Wirkung der Äußerung waren völlig deplatziert", konstatierte der Richter über die Beleidigung. Die Volksverhetzung sei eindeutig diffamierend gewesen.

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zwei Jahre darf sich der Pegida-Frontmann nichts zuschulden kommen lassen, sonst müsste er die sechs Monate absitzen.

Seine Anwältin kündigte schon an, auch dieses Urteil anzufechten.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild

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