Freundin eingesperrt und mit heißer Shisha-Kohle misshandelt

Dresden - Geht es nach Maysam K. (29), so sieht er sich selbst nur als treu sorgenden Partner: Doch das Dresdner Amtsgericht verurteilte den Iraner, weil er zweimal seine Freundin eingesperrt und misshandelt hat.

Friseur Maysam K. (29) hatte sich am Donnerstag vor Gericht zu verantworten.
Friseur Maysam K. (29) hatte sich am Donnerstag vor Gericht zu verantworten.  © Peter Schulze

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Maysam K. soll am 13. April 2020 die Wohnungstür abgeschlossen und seiner Freundin sowie dem Sohn (7) verkündet haben: "Ihr dürft jetzt nicht gehen!"

Dann soll er ihren Kopf gepackt und stark gedrückt haben.

In der Nacht vom 17. auf 18. April gab es dann laut Anklage wieder mehrere Übergriffe: Erst soll er der Frau gegen ihren Willen Knutschflecke verpasst, ihr dann mit heißer Shisha-Kohle den Po verbrannt, sie wieder eingesperrt, gewürgt und geschlagen haben.

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"Ich habe sie geliebt", beteuerte der iranische Friseur vor Gericht. "Nie habe ich sie geschlagen." Vielmehr sei es seine Sorge um die Frau gewesen: "Sie war besoffen, hatte Tabletten genommen", sagt er. "Deshalb habe ich die Tür abgeschlossen."

Bei der Shisha-Kohle will er nicht gewusst haben, wie heiß diese war: "Ich wollte sie damit nur kitzeln", behauptet Maysam K.

Täter gibt zu, ein sehr eifersüchtiger Typ zu sein

Zweimal sperrte Maysam K. seine Freundin in der Wohnung in der Rosenbergstraße ein.
Zweimal sperrte Maysam K. seine Freundin in der Wohnung in der Rosenbergstraße ein.  © Peter Schulze

Allerdings gibt er auch zu, sehr eifersüchtig zu sein.

Bei der ersten Attacke hatte er sie mit einem anderen Mann in einem Café gesehen, daraufhin sei es zum Streit gekommen. Außerdem wollte sie sich von ihrem Ex-Freund abholen lassen, was er verhindern wollte, indem er versuchte, ihr das Handy zu entreißen.

Die betroffene Frau selbst schwänzte den Prozess am Donnerstag – sie hatte schon im Vorfeld nicht mehr auf Briefe des Verteidigers reagiert. Dafür bekam sie nun ein Ordnungsgeld von 150 Euro.

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Wegen der Verletzungsfotos und des Teilgeständnisses einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft am Donnerstag auch ohne ihre Aussage auf einen Schuldspruch. Urteil: 180 Tagessätze zu je 20 Euro.

Titelfoto: Peter Schulze

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