Kurzer Prozess! Richter schicken Messerstecher in Abschiebehaft

Dresden - Ungewöhnliches Ende eines Prozesses am Landgericht Dresden. Zwar konnte die Schwurgerichtskammer Chadi S. (33) nicht wegen versuchten Totschlags verurteilen. Dafür sitzt der Tunesier jetzt in Abschiebehaft.

Chadi S. (33) wurde zwar nicht verurteilt, wird aber nun abgeschoben.
Chadi S. (33) wurde zwar nicht verurteilt, wird aber nun abgeschoben.  © Steffen Füssel

Wie berichtet, soll Chadi im Sommer 2019 vor der Scheune auf einen Libyer eingestochen haben. Das Opfer musste reanimiert und notoperiert werden. Doch der Nachweis fiel schwer: Der Angeklagte schwieg, das inzwischen abgeschobene Opfer ist unauffindbar, und die Zeugenaussagen waren dürftig.

Folglich hätte der Vorbestrafte aus der U-Haft entlassen werden müssen. Ob es für eine Verurteilung gereicht hätte, steht in den Sternen.

Doch es kam anders: Denn Chadi wurde bereits einmal abgeschoben, reiste wieder ein und erneut wurde sein Asylantrag abgelehnt. Seit Mai gibt es sogar einen bestandskräftigen Abschiebeantrag. Heißt: Chadi muss das Land verlassen.

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Und so griff die Justiz zu einer selten genutzten Möglichkeit, den Prozess zu beenden: Das Verfahren wegen versuchten Totschlags wurde eingestellt, damit der Haftbefehl aufgehoben. Allerdings nahmen zwei im Saal sitzende Polizisten Chadi S. sofort fest, nun sitzt er in Abschiebehaft.

Sollte er aber innerhalb eines Jahres wieder in Deutschland auftauchen, beginnt der Prozess von vorn.

Titelfoto: Steffen Füssel

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