Per Haftbefehl vor Gericht: Chef der Reichsbürger-Krankenkasse verurteilt!

Dresden - Es ist eben doch eine Ideologie, kein Wahnsinn: Am heutigen Mittwoch landeten Erhard L. (68), selbsternannter "Präsidialsenat des Deutschen Reichs", und seine Ehefrau Kornelia (65) vor dem Dresdner Amtsgericht.

Das Verfahren gegen Kornelia L. (65) wurde gegen Zahlung von 900 Euro eingestellt.
Das Verfahren gegen Kornelia L. (65) wurde gegen Zahlung von 900 Euro eingestellt.  © Steve Schuster

Er hatte die illegale Reichsbürger-Krankenkasse "DeGeKa" geleitet, seine Frau dabei geholfen. Es war nicht das erste Verfahren gegen den "Ersatz-Kaiser", allerdings das erste Mal, dass er vor Gericht musste.

Nur per Haftbefehl konnte Erhard L. auf die Anklagebank gebracht werden, gab sich dort aber lammfromm: Offen gab er zu, die illegale Versicherung 2017 gegründet und geführt zu haben.

"Reichsrecht geht vor Landesrecht", sagte er und meinte damit die Gesetze der Bundesrepublik. "Aber wir haben sehr wohl darauf geachtet. Das ist uns vielleicht nicht ganz gelungen."

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Etwas untertrieben: Nachdem die BaFin am 30. August 2017 die Abwicklung angeordnet hatte, erntete die Behörde dafür Schreiben, dass sie sich seinem Reichsamt unterstellen solle.

Seinen Gesinnungsgenossen Andreas U. (57), Michael B. (61) und Claudia I. (59), die im November 2017 den Betrieb einstellen wollten, entzog er die "Reichs- und Staatsangehörigkeit".

Der selbsternannte "Präsidialsenat des Deutschen Reichs" wurde auf Bewährung verurteilt

Das selbsternannte Staatsoberhaupt Erhard L. (68) kassierte am Mittwoch elf Monate Haft auf Bewährung.
Das selbsternannte Staatsoberhaupt Erhard L. (68) kassierte am Mittwoch elf Monate Haft auf Bewährung.  © Steve Schuster

Nicht das erste Mal steht Erhard L. im Visier der Justiz: Mehr als ein Dutzend Mal gingen verschiedene Staatsanwaltschaften gegen ihn wegen Amtsanmaßung, Volksverhetzung, Urkundenfälschung oder Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen ihn vor.

Doch jedes Mal wurde das Verfahren eingestellt: Weil ihm 1986 eine Kiste voller Kolben auf den Kopf gefallen war, attestierten ihm zwei Gutachten, dass seine politischen Ideen wahnhafter Natur seien, er damit nicht schuldfähig wäre.

Dem widersprach der Sachverständige am heutigen Mittwoch deutlich: "Dass 20 Jahre später noch Defizite auftauchen, ist nicht plausibel", so der Psychiater.

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"Ich komme zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine Wahnerkrankung, sondern um eine abwegige Einstellung handelt."

Dem schloss sich auch der Richter an, verurteilte Erhard L. zu elf Monaten Haft auf Bewährung und 2400 Euro an die Staatskasse. Das Verfahren gegen seine Frau wurde gegen Zahlung von 900 Euro eingestellt.

Titelfoto: Steve Schuster

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