Prozess um Grünes Gewölbe: Staatsanwaltschaft verteidigt Deal

Dresden/Berlin - Im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Historischen Grünen Gewölbe am Dresdner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft zu Beginn ihres Plädoyers den sogenannten Deal für eine Wiedergewinnung der Beute gegen öffentliche Kritik verteidigt.

Die Täter stehen weiterhin vor Gericht.
Die Täter stehen weiterhin vor Gericht.  © Jens Schlueter/AFP-Pool/dpa

"Wir hatten gute Gründe für die Entscheidung und ich würde mich wieder so entscheiden", sagte Oberstaatsanwalt Christian Kohle am Freitag. Rechtlich sei sie sicher nicht falsch gewesen, ob sie das moralisch, prozesstaktisch, kriminalpolitisch war, wisse er nicht.

Es sei allein darum gegangen, die in Aussicht stehende Rückgabe der Schmuckstücke angemessen zu berücksichtigen und einen Anreiz dafür zu schaffen.

Über das reduzierte Strafmaß könne man streiten, sagte Kohle. "Ich denke, wir sollten etwas demütiger sein und nicht vergessen", dass es Ende November 2022 keine Spur zu der Beute gegeben und auch keine konkrete Aussicht auf deren Rückführung bestanden habe.

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Mit dem Entgegenkommen wollte man "retten, was zu retten war", sagte Kohle. Die Angeklagten würden wahrscheinlich verurteilt und man dürfe nicht vergessen: "Auch fünf oder sechs Jahre Haft sind eine sehr lange Zeit."

Ein Beschuldigter streitet Tat ab

Der Prozess wird gut bewacht.
Der Prozess wird gut bewacht.  © Jens Schlueter/AFP-Pool/dpa

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden.

Seit gut einem Jahr müssen sich dafür sechs junge Männer vom Remmo-Clan zwischen 24 und 29 Jahren verantworten. Die Deutschen aus der bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sind wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls, der Brandstiftung und der besonders schweren Brandstiftung angeklagt.

Fünf von ihnen hatten vor Gericht zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein und Reue gezeigt. Die Bereitschaft dazu resultiert aus einer zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht geschlossenen Verständigung.

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Zuvor war der Großteil der Beute kurz vor Weihnachten 2022 zurückgegeben worden. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab.

Staatsanwalt will Haft und einen Freispruch

Januar 2023: Die Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe sitzen bei der Fortsetzung des Prozesses.
Januar 2023: Die Angeklagten im Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe sitzen bei der Fortsetzung des Prozesses.  © Sebastian Kahnert/dpa-Pool/dpa

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess wegen des Juwelendiebstahls aus dem Dresdner Historischen Grünen Gewölbe fünf Verurteilungen zu Haft- oder Freiheitsstrafen wegen besonders schwerer Brandstiftung und Körperverletzung in zwei Fällen sowie Diebstahls mit Waffen beantragt.

Für einen 25-Jährigen beantragte sie einen Freispruch "in dubio pro reo", wie Staatsanwalt Christian Weber am Freitag am Dresdner Landgericht erklärte.

Bei zwei der Angeklagten plädierte er auf je sechs Jahre und acht Monate, bei einem weiteren Beschuldigten auf fünf Jahre und zehn Monate. Für einen der beiden zur Tatzeit noch Heranwachsenden hält er viereinhalb Jahre Jugendstrafe für angemessen, bei dessen Zwillingsbruder sechs Jahre inklusive der Einbeziehung einer noch bestehenden Jugendstrafe.

Die Anklagebehörde ist nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass fünf der Beschuldigten die Täter sind und es nur noch einen bisher unbekannten Beteiligten gibt, der mit in das Museum eingestiegen ist.

Originalmeldung von 14.42 Uhr, aktualisiert um 16.15 Uhr

Titelfoto: Jens Schlueter/AFP-Pool/dpa

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