Juwelenraub in Dresden: Anwälte wollen Aussetzung des Prozesses

Dresden - Tag zwei im Remmo-Prozess. Am Freitag wird am Hochsicherheitsgericht am Hammerweg in Dresden die Verhandlung gegen die sechs mutmaßlichen Diebe aus dem Grünen Gewölbe fortgesetzt.

Tag zwei beim Prozess zum Juwelen-Diebstahl: Drei Zeugen sollen am Freitag gehört werden.
Tag zwei beim Prozess zum Juwelen-Diebstahl: Drei Zeugen sollen am Freitag gehört werden.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild-Pool/dpa

Den Männern (22 bis 28 Jahre), die alle dem Remmo-Clan angehören sollen, wird vorgeworfen, im November 2019 aus dem Juwelenzimmer im Dresdner Schloss 21 Schmuckstücke mit 4300 Diamanten und Brillanten brachial geklaut zu haben.

Nun sollen die ersten Zeugen gehört werden, die Anwälte stemmen sich mit aller Macht dagegen. Denn besagte Zeugen könnten in der Tatnacht etwas gesehen haben.

Auf ihre Wahrnehmungen und auf die Auswertung der zum Teil grottenschlechten Videoaufnahmen vom Schloß, stützt die Staatsanwaltschaft ihre Anklage.

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Und damit haben die Anwälte mehr als ein Problem. So hätten sie nach eigenen Angaben die Videos mit sechs Stunden Gesamtlänge erst nach dem ersten Prozesstag überstellt bekommen.

Undenkbar, das Material mit den Mandanten in der kurzen Zeit mit zur heutigen Verhandlung durchzusehen. Folge: Die Advokaten wollen, dass der Prozess ausgesetzt wird.

Doch die Richter halten dagegen und lehnten das ab. Schon vor Monaten seien auch Videodateien an der Anwälte versendet worden. Die Gesamtlänge der Videos wäre auch nur drei Stunden.

Übrigens: Das gesamte gesicherte Videomaterial umfasst 13,5 Terrabyte.

Die Anwälte überlegen nun, Befangenheitsanträge gegen die Kammer zu stellen, die heute unbedingt die Zeugen hören will.

Streit um ein Loch im Gitter am Schloss

Die Anwältin von Mohamed (22, rechts) behauptet, dass dieser zu dick sei, um durch das Loch im Gitter gelangt zu sein.
Die Anwältin von Mohamed (22, rechts) behauptet, dass dieser zu dick sei, um durch das Loch im Gitter gelangt zu sein.  © Jens Schlueter/AFP Pool/dpa

Wie berichtet, war die skandalöse wie spektakuläre Tat offenbar gründlich vorbereitet worden. So verursachte ein eigens gelegtes Feuer einen Stromausfall bei der Straßenbeleuchtung rund ums Schloss.

Schon Tage vor dem Bruch sollen die Täter ein Loch das historische Gitter am Fenster geschnitten und notdürftig verklebt haben, um später keine Zeit zu verlieren.

Aufgefallen waren diese Arbeiten angeblich niemandem.

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Um besagtes Loch im Gitter entstand schon am ersten Prozesstag Streit.

Laut Anklage sollen Mohamed (22) und Wissam (25) durch diese Öffnung ins Schloss gelangt sein. Mit Äxten droschen sie auf Vitrinen ein, rissen die Juwelen heraus.

Doch Mohameds Anwältin erklärte, dass ihr Mandant zu moppelig für den Coup gewesen wäre.

Er hätte ob seiner damaligen Körperfülle nicht durch das Loch gepasst.

Es war nicht die einzige Rüge, die die 13 Anwälte der Angeklagten hervorbrachten.

So wurde auch gefordert, das Verfahren gegen die beiden jugendlichen Angeklagten, die Zwillinge Mohamed und Abdul Majed, abzutrennen und gesondert, nämlich "jugendgerecht" zu verhandeln.

Außerdem gibt es immer noch Knatsch um eine Entscheidung der Kammer, die wohl sowohl vorschnell als auch juristisch heikel war.

Kurzfristig hatte der Freistaat, namentlich die Staatlichen Kunstsammlungen (SKD), den Antrag gestellt, als Nebenkläger aufzutreten. Grundsätzlich geht das. Aber Akteneinsicht dürften dennoch es erst nach einer Entscheidung geben. Und auch nur dann, wenn die Anwälte der Angeklagten zuvor dazu gehört worden wären.

Doch die Kammer sandte die Akten den SKD, damit dem Freistaat, noch vor jedweder Entscheidung oder Anhörung zu. Ein Umstand, der die Verteidiger auf die Barrikaden brachte. Gut möglich, dass es heute noch vor der Vernehmung irgendeines Zeugen Befangenheitsanträge oder Aussetzungsforderungen hagelt.

Text aktualisiert um 10.53 Uhr

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild-Pool/dpa

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