Patientin unsittlich berührt: Arzt wegen Fummelei verurteilt

Weißwasser - Bizarrer Prozess am Amtsgericht Weißwasser um einen "Fummel-Arzt": Marian N. (54), der einst im dortigen Klinikum arbeitete, berührte eine Patientin (40) unsittlich. Zwar bestritt der Mediziner, der jetzt in Nordrhein-Westfalen arbeitet, den sexuellen Übergriff. Verurteilt wurde er dennoch.

Marian N. (54) wurde nach dem Vorfall sofort entlassen. Gestern wurde er auch verurteilt.
Marian N. (54) wurde nach dem Vorfall sofort entlassen. Gestern wurde er auch verurteilt.  © LausitzNews.de/Jens Kaczmarek

Im Mai 2019 wurde Jutta Z. (Name geändert) ambulant an der linken Hand (Karpaltunnel) operiert. Nach dem Eingriff war Assistenzarzt Marian N. bei ihr.

"Ich bat, den Tropf zu entfernen", so die Patientin.

Der Mediziner habe sich ungefragt auf ihr Bett gesetzt, sich den Verband besehen und ihr unvermittelt in den Schritt gegriffen.

USA-Auswanderin muss in Dresden antanzen: Demenzkranke Mutter glaubt, sie wurde bestohlen
Gerichtsprozesse Dresden USA-Auswanderin muss in Dresden antanzen: Demenzkranke Mutter glaubt, sie wurde bestohlen

Marian N. schilderte, er wollte nur den Verband lockern. Mehr sei nicht passiert.

Aber: Eine Schwester erklärte dem Gericht, es sei unüblich, dass der Arzt den Verband wechselt.

Eine inzwischen verstorbene Mitpatientin gab damals zu Protokoll, der Arzt sei der Patientin so nahe gewesen, dass sie der Annahme war, beide würden sich kennen.

Und Jutta Z. berichtete, wegen des Vorfalls bis heute unter Ohnmachtsanfällen und Schlafstörungen zu leiden.

Im Klinikum Weißwasser kam es zu einem sexuellen Übergriff durch einen damaligen Arzt.
Im Klinikum Weißwasser kam es zu einem sexuellen Übergriff durch einen damaligen Arzt.  © LausitzNews.de/ Jens Kaczmarek

Der Richter verurteilte den Arzt zu zehn Monaten Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss er 2500 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer sowie 1500 Euro an die Waldeisenbahn Bad Muskau zahlen.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Und seine Zulassung als Arzt in Weiterbildung behält der Mediziner auch.

Titelfoto: Montage: LausitzNews.de/Jens Kaczmarek

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: