Ehepaar auf Reiterhof getötet: Nach zweifachem Freispruch stehen Vater und Sohn erneut vor Gericht
Frankfurt am Main - In einem mittlerweile dritten Prozess müssen sich ein Vater und sein Sohn wegen der Tötung der Besitzer eines Reiterhofs in Maintal-Dörnigheim verantworten.

Das Verfahren gegen den 66- und den 36-Jährigen startet an diesem Donnerstag (ab 8.30 Uhr) vor dem Landgericht Frankfurt.
Die Anklage legt dem Vater Mord und dem Sohn Totschlag zur Last. Der Sohn hat demnach im Juni 2014 den 57 Jahre alten Besitzer des Reiterhofs erstochen, der Vater danach die gleichaltrige Ehefrau erschossen.
In zwei vorangegangenen Prozessen waren die Angeklagten vom Landgericht Hanau wegen Notwehr freigesprochen worden.
Der Bundesgerichtshof hatte beide Urteile jedoch aufgehoben und die Sache zur Neuverhandlung nach Frankfurt verwiesen.
Die dortige Schwurgerichtskammer hat nun 22 Verhandlungstage bis in den Sommer hinein terminiert.
Update, 22. April, 14.50 Uhr: Vater verweist auf Notwehr
Auch zu Beginn des dritten Prozesses, der auf Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) nun in Frankfurt verhandelt wird, verwies der Vater auf Notwehr. Er habe sich nicht anders helfen können, als auf die Frau zu schießen, nachdem der Sohn mit einem Messer und einem Beil sowie freilaufenden Hunden massiv von den Eheleuten bedrängt worden sei.
Während sich der Vater weitgehend auf seine früheren Aussagen berief, äußerte sich der Sohn zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Der Auseinandersetzung sollen Streitereien wegen Mietzahlungen zugrunde gelegen haben.
Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa