Minderjährige erlitt Vergiftung in Shisha-Bar: OLG Frankfurt fällt Urteil!

Frankfurt am Main - Ein damals minderjähriges Mädchen geht in eine Shisha-Bar und raucht den fruchtigen Tabak, anschließend erleidet sie Vergiftungen. Jetzt hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main sein Urteil gefällt.

Das minderjährige Mädchen hätte nach dem Jugendschutz keine Tabakwaren verkauft bekommen dürfen. (Symbolfoto)
Das minderjährige Mädchen hätte nach dem Jugendschutz keine Tabakwaren verkauft bekommen dürfen. (Symbolfoto)  © 123rf/nomadsoul1

Die Betreiberin einer Shisha-Bar in Hessen muss wegen der Abgabe einer Shisha an eine Minderjährige 6400 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts. In dem konkreten Fall hatte die seinerzeit Minderjährige den Angaben zufolge eine Kohlenmonoxid-Vergiftung erlitten.

"Der Betreiber eines Pubs ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass Körper, Leben und sonstige Rechtsgüter der Gäste nicht verletzt werden", hieß es in der Veröffentlichung des OLG.

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Die damals minderjährige Klägerin habe gemeinsam mit einer Freundin das Lokal besucht, um eine Shisha zu rauchen. Sie sei weder von den Mitarbeitern nach ihrem Alter gefragt worden noch sei sie in die Benutzung der Shisha eingewiesen worden. Nach dem Jugendschutz dürften in Gaststätten etwa Tabakwaren nicht an Kinder oder Jugendliche abgegeben werden.

Auch das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte dürfte ihnen nicht erlaubt werden, betonte das OLG. Das gilt demnach auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas.

Titelfoto: 123rf/nomadsoul1

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