21-Jähriger sticht Zuhälter seiner Freundin in den Kopf: Urteil gefallen

Hamburg – Wegen potenziell tödlicher Messerstiche vor einem Bordell hat das Landgericht Hamburg einen 21-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Der 21-Jährige wurde vor dem Hamburger Landgericht verurteilt. (Archivbild)
Der 21-Jährige wurde vor dem Hamburger Landgericht verurteilt. (Archivbild)  © Daniel Bockwoldt/dpa

Es sei zu berücksichtigen, dass es vor der Tat eine erhebliche Provokation durch das spätere Opfer gegeben habe, sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas am Freitag zur Begründung.

Ein nach Polizeiangaben 25 Jahre alter Mann hatte am 30. September vergangenen Jahres die sexuellen Dienstleistungen der Freundin des Angeklagten in Anspruch genommen.

Anschließend hatte er eine "Rückzahlung" von 50 Euro gefordert, wie die Richterin sagte. Daraufhin sei es im Eingangsbereich des Bordells zu einer Schlägerei gekommen.

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Knapp eine Woche später seien sich der Angeklagte und der 25-Jährige mit zwei Begleitern erneut auf der Straße nahe dem Bordell begegnet, berichtete Woitas. Wieder habe es eine Schlägerei gegeben. Der Angeklagte habe Hilfe aus dem Haus gerufen, woraufhin der 25-Jährige sich zurückzog.

Wie Aufnahmen einer Überwachungskamera belegten, sei der Angeklagte aber hinter dem 25-Jährigen hergerannt und habe ihm einen wuchtigen Messerstich in den Rücken versetzt. Nach weiterer Verfolgung über eine Straße habe er erneut zugestochen und dem 25-Jährigen eine stark blutende Wunde an der Stirn zugefügt.

Polizeibeamte fanden den Verletzten wenig später auf der Straße, was ihm womöglich das Leben gerettet habe.

Messerattacke war keine Notwehr

Anders als vom Angeklagten behauptet, habe er nicht in Notwehr zugestochen. "Sie sind hinter dem her, weil Sie verärgert waren und Ihrer Wut freien Lauf lassen wollten", sagte die Richterin. Er hätte aber einfach nur die Polizei rufen müssen.

Rechtlich habe er sich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft beantragt, die Verteidigung auf Freispruch wegen Notwehr plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht hob den Haftbefehl auf, obwohl der Angeklagte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Somit hätte der Rumäne eigentlich sofort auf freien Fuß kommen können. Doch nach acht Monaten in Untersuchungshaft muss er erst noch eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer anderen Straftat absitzen.

Aktualisiert, 17 Uhr

Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa

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