"Blödizei"-Video im Netz gepostet: Social-Media-Star verurteilt

Hamburg – Dass er einen Polizeieinsatz während des Corona-Lockdowns filmte und das Video anschließend ins Netz stellte, kommt einem Social Media Star nun teuer zu stehen. Vor dem Amtsgericht Hamburg wurde er zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.

Der 30-Jährige "Freddy Independant" filmte einen durch ihn verursachten Polizeieinsatz an der Alster und teilte das Video auf seinen Social-Media-Kanälen.
Der 30-Jährige "Freddy Independant" filmte einen durch ihn verursachten Polizeieinsatz an der Alster und teilte das Video auf seinen Social-Media-Kanälen.  © Marcus Brandt/dpa

Unter Einbeziehung eines anderen Urteils muss der unter dem Namen "Freddy Independant" in sozialen Medien bekannte Angeklagte 160 Tagessätze zu je 40 Euro bezahlen.

Die Richterin sprach ihn am Donnerstag wegen Verletzung des Kunsturhebergesetzes und Beleidigung schuldig. Der Staatsanwalt hatte 140 Tagessätze gefordert, der Verteidiger eine nicht bezifferte geringe Geldstrafe.

Der Angeklagte hatte am 2. April vergangenen Jahres an der Außenalster Videointerviews geführt, als zwei Polizisten die Gruppe auf die Maskenpflicht aufmerksam machten.

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Freddy Independant filmte die sich daraus entwickelnde Diskussion mit den Beamten und streamte sie zum Teil live auf Instagram. Später lud er auf verschiedenen Plattformen drei Videos hoch.

Eines war mit "Blödizei" betitelt und zeigte die Beamten unverpixelt und mit Namensschild.

Das Geld für die Strafe sammelte Freddy Independant mithilfe seiner Community

Nicht die erste Geldstrafe für Social-Media-Star "Freddy Independant"

Unter dem Titel "Blödizei" postete Freddy Independant das Video auf Instagram.
Unter dem Titel "Blödizei" postete Freddy Independant das Video auf Instagram.  © Screenshot/Instagram, freddy.independent

Die Polizisten hatten ihn während des Einsatzes mehrfach aufgefordert, sie nicht zu filmen. Damit verstieß der Angeklagte laut Gericht gegen das Kunsturhebergesetz, nach dem Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden dürfen.

"Gegenstand ist nicht Ihre Kritik an den Corona-Maßnahmen - ganz im Gegenteil, Sie dürfen sich kritisch äußern. Aber Sie dürfen nicht Leute an den digitalen Pranger stellen", sagte die Richterin zu dem Angeklagten, der nach eigenen Angaben zum ersten Mal in diesem Jahr eine Maske trug.

Die Videos waren mehr als sechs Millionen Mal geklickt worden, vor allem auf der Plattform TikTok. Der 30-Jährige bedauerte sein Verhalten, auch gegenüber den als Zeugen geladenen Beamten.

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Wegen zweier ähnlicher Vorfälle war er bereits im vergangenen April, wenige Tage nach den jetzt verhandelten Taten, vom Amtsgericht Altona zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 40 Euro - also insgesamt 3200 Euro - verurteilt worden.

Titelfoto: Fotomontage: Marcus Brandt/dpa, Screenshot/Instagram, freddy.independent

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