Junge (†9) stirbt nach OP: Mutter will Anklage gegen Ärzte

Hamburg – Im Streit um die strafrechtliche Aufarbeitung einer tödlich verlaufenen Operation in Hamburg hat die Mutter des gestorbenen Kindes einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen.

Eine Ärztin bereitet eine Injektion vor. (Symbolbild)
Eine Ärztin bereitet eine Injektion vor. (Symbolbild)  © 123RF/ Khamnuan Teppakatinarom

Zum zweiten Mal stellten sich die Karlsruher Richter in dem langwierigen Rechtsstreit auf die Seite der Frau, die ein Strafverfahren gegen zwei Ärzte erzwingen will.

Nun liege das Verfahren wieder bei der Hamburger Staatsanwaltschaft, sagte ein Sprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Mittwoch.

Der damals neunjährige Junge war im März 2007 in einer Arztpraxis operiert worden, um seine Nasenatmung zu verbessern, wie das Bundesverfassungsgericht erklärte. Im Aufwachraum erlitt das Kind einen Atemstillstand. Der Sauerstoffmangel führte zu schweren Hirnschäden, an denen der Junge eine Woche später starb.

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Die Narkoseärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen den Operateur und einen zweiten Arzt, den Mitinhaber der Praxis, stellte die Staatsanwaltschaft ein.

Gegen den Beschluss zog die Mutter vor Gericht. Eine ablehnende Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts aus formalen Gründen hob das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2015 auf. Daraufhin erklärte das Hamburger Gericht das Klageerzwingungsverfahren für zulässig, sah aber keinen hinreichenden Tatverdacht gegen die Ärzte.

Nach dem erneuten Erfolg für die Mutter in Karlsruhe habe die Staatsanwaltschaft jetzt zwei Möglichkeiten, erläuterte der Gerichtssprecher. Entweder erhebe sie Anklage oder sie halte an der Einstellung der Ermittlungen fest. Dann müsste sich das Oberlandesgericht zum dritten Mal mit der Sache befassen.

Titelfoto: 123RF/ Khamnuan Teppakatinarom

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