Klatsche für Edeka: Bald keine Coca-Cola mehr im Supermarkt-Regal?

Hamburg/Berlin – Im Streit zwischen dem Getränkehersteller Coca-Cola und Edeka um Einkaufspreise hat der Lebensmittelhändler den Kürzeren gezogen.

Coca-Cola muss Edeka vorerst nicht weiter beliefern.
Coca-Cola muss Edeka vorerst nicht weiter beliefern.  © Mark Lennihan/AP/dpa

Das Landgericht Hamburg hob am Donnerstag die einstweilige Verfügung vom 8. September auf und wies in seinem Urteil die Edeka-Forderung nach einem Lieferstopp-Verbot zurück, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Nach Ansicht der für Handelssachen zuständigen Kammer hat Edeka nicht ausreichend glaubhaft machen können, dass die von Coca-Cola geforderten Preise erheblich von denjenigen abweichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden.

Dafür reiche der von Edeka mit Blick auf einen Wettbewerber von Coca-Cola angestellte Vergleich der prozentualen Preiserhöhungen und der Vergleich mit der Preisentwicklung auf dem Markt für Bier und Biermixgetränke nicht aus.

Terror-Prozess gegen 32-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft startet mit Geständnis
Gerichtsprozesse Hamburg Terror-Prozess gegen 32-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft startet mit Geständnis

Außerdem fehle es an dem sogenannten Verfügungsgrund, das heißt an einer ganz besonderen Dringlichkeit für den Lebensmittelhändler, die es rechtfertigen würde, Coca-Cola zur Fortsetzung der Belieferung zu den bisherigen Konditionen zu zwingen.

Gericht nimmt Lieferstopp-Verbot zurück

Der Lebensmittelhändler unterlag im Preisstreit mit dem Getränkehersteller.
Der Lebensmittelhändler unterlag im Preisstreit mit dem Getränkehersteller.  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Denn während der US-Konzern bei der weiteren Belieferung zu den bisherigen Konditionen keine Möglichkeit einer späteren Nachforderung hätte, könnte Edeka einen mutmaßlich missbräuchlich überhöhten Preis im Nachhinein sehr wohl zurückfordern, erklärte der Gerichtssprecher.

Anfang September hatte das Gericht bei Erlass der einstweiligen Verfügung die Sachlage noch anders gesehen und Coca-Cola einen Lieferstopp untersagt. Der Getränkehersteller hatte zuvor die Belieferung von Deutschlands größtem Lebensmittelhändler eingestellt, weil Edeka Forderungen nach höheren Preisen zurückgewiesen hatte.

Damals hatte das Gericht angenommen, dass Coca-Cola mit der Preisvorgabe und deren Durchsetzung mithilfe eines Lieferstopps eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze und ein kartellrechtswidriges Verhalten an den Tag lege.

Titelfoto: Mark Lennihan/AP/dpa , Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Hamburg: