Kostenlose Corona-Testzertifikate im Netz angeboten: Ärztin angeklagt!

Hamburg – Weil eine Hamburger Ärztin unrichtige Gesundheitszeugnisse in 163 Fällen ausgestellt sowie gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Angeklagte erhoben.

Ein Corona-Test war für die Bescheinigung nicht erforderlich. (Symbolbild)
Ein Corona-Test war für die Bescheinigung nicht erforderlich. (Symbolbild)  © Sina Schuldt/dpa

Dem Sohn der Angeklagten, einem Hamburger Rechtsanwalt, wird Beihilfe hierzu vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Der Rechtsanwalt soll auf einer Webseite zwischen November 2019 und Januar 2022 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zum Preis von jeweils 14 Euro sowie kostenlose Corona-Testzertifikate und Genesenen-Nachweise angeboten haben.

Die Dokumente waren jeweils ausgestellt und unterschrieben von seiner Mutter, einer Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

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Beide Angeklagte sollen sich darin einig gewesen sein, dass eine vorherige Untersuchung oder ein persönlicher Kontakt zu den Patienten nicht stattfinden sollte.

Auch ein Corona-Test unter ärztlicher oder fachkundiger Aufsicht oder ein PCR-Test waren zum Erhalt der Bescheinigung nicht erforderlich.

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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