Not der Eltern ausgenutzt? 56-Jähriger soll Mädchen auf Kuba missbraucht haben

Hamburg - Wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen auf Kuba muss sich seit Montag ein 56-Jähriger in einem Prozess am Landgericht Hamburg verantworten.

Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht auf Antrag eines Verteidigers die Öffentlichkeit aus. (Symbolbild)
Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht auf Antrag eines Verteidigers die Öffentlichkeit aus. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

Der Angeklagte soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2013 und 2014 mit zwei etwa 16-Jährigen und einer 13-Jährigen Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Bei zwei weiteren Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren soll er andere sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht auf Antrag eines Verteidigers die Öffentlichkeit aus.

Die Eltern der Kinder und Jugendlichen sollen nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft mit dem Missbrauch gegen Entgelt sowie mit der Aufzeichnung der Taten per Video einverstanden gewesen sein. Dabei habe der Angeklagte deren schlechte wirtschaftliche Situation gekannt und ausgenutzt, hieß es.

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Auf seinem PC und Handy soll der 56-Jährige mehr als 24 Bild- und 6 Videodateien abgespeichert haben, die den - auch schweren - sexuellen Missbrauch von Kindern zeigten.

Den Ermittlern sei es nicht gelungen, die kubanischen Missbrauchsopfer zu identifizieren, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Liddy Oechtering.

56-Jähriger bei Durchsuchung festgenommen

Der 56-Jährige war am 16. September vergangenen Jahres bei der Durchsuchung seiner Wohnung festgenommen worden und saß gut einen Monat in Untersuchungshaft.

Ins Rollen gekommen sei das Verfahren durch die Aussage eines bereits rechtskräftig verurteilten Mannes, mit dem der Angeklagte Dateien ausgetauscht haben soll, sagte ein Gerichtssprecher.

Deutsche, die im Ausland Sexualstraftaten begehen, können dafür auch in Deutschland verfolgt werden.

Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist strafbar, wenn der Täter eine Zwangslage ausnutzt oder dafür ein Entgelt zahlt.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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