Radfahrer (†56) stirbt bei Sturz auf Hamburger S-Bahnhof: Anklage abgelehnt!

Hamburg - Nach dem tödlichen Unglück auf dem S-Bahnhof in Hamburg-Ohlsdorf im vergangenen Juni wird es nun doch keinen Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge geben.

Nach dem tödlichen Unfall stehen Ermittler der Polizei an der Unfallstelle in Hamburg-Ohlsdorf.
Nach dem tödlichen Unfall stehen Ermittler der Polizei an der Unfallstelle in Hamburg-Ohlsdorf.  © Jonas Walzberg/dpa

Das Landgericht Hamburg gab am Mittwoch in einer Mitteilung bekannt, dass die entsprechende Anklage gegen einen 62-jährigen Mann abgelehnt worden sei.

Gegen den Mann bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Ihm war vorgeworfen worden, den Radfahrer (56) gezielt angerempelt zu haben, sodass dieser von einer abfahrenden S-Bahn erfasst wurde und zu Tode kam.

"Anhand der Videoaufzeichnungen vom Unfallort sei es hoch wahrscheinlich, dass der Angeschuldigte den Verstorbenen überhaupt nicht bewusst wahrgenommen hatte, vielmehr selbst von dem Zusammenstoß überrascht wurde", hieß es in der Mitteilung weiter.

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Die Nichteröffnungsentscheidung sei bereits rechtskräftig.

Der Vorfall hatte sich bereits am 7. Juni vergangenen Jahres am S-Bahnhof Ohlsdorf ereignet.

Der 62-Jährige wurde am Flughafen Hamburg festgenommen

Das spätere Unfallopfer rollte mit einem Fuß auf dem Pedal seines Fahrrads über den Bahnsteig. Nach dem Zusammenstoß mit dem 62-Jährigen stürzte er zwischen zwei Waggons der ausfahrenden S-Bahn und erlitt schwere innere Verletzungen. Trotz Reanimationsversuche konnten die angerückten Rettungskräfte nichts mehr für ihn tun.

Der ehemals Angeschuldigte setzte einen Notruf ab, entfernte sich laut Anklage jedoch vom S-Bahnhof, bevor er wieder Kontakt zur Polizei aufnahm. Nach seiner Rückkehr von einer Reise wurde er am Flughafen Hamburg festgenommen. Am 28. Juni kam er gegen Auflagen aus der Untersuchungshaft frei.

Für die Annahme, dass der Angeklagte den Radfahrer gezielt angerempelt hatte, gebe es aber keine hinreichenden Beweise, so der Beschluss des Landgerichts vom 30. März.

Auch, dass er sich nach dem Notruf nicht als Zeuge zur Verfügung gehalten hatte, erlaube keinen Rückschluss auf eine vorsätzliche Aktion.

Titelfoto: Jonas Walzberg/dpa

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