Salzlösung in den Intimbereich gesprüht! Prostituierte erklären ihre Praktiken

Hamburg - Das Hamburger Amtsgericht hat sich am Donnerstag sehr detailreich mit den Arbeitsmethoden von Prostituierten befasst, die angeklagte räuberische Erpressung zweier Freier aber nicht aufklären können.

Den zwei Prostituierten wird räuberische Erpressung vorgeworfen.
Den zwei Prostituierten wird räuberische Erpressung vorgeworfen.  © Ulrich Perrey/dpa

Die Vorsitzende des Schöffengerichts deutete einen Freispruch in einem der Vorwürfe an. Einer der Freier im Alter von 27 Jahren verwickelte sich bei seiner Zeugenaussage in Widersprüche. Daraufhin erklärte das Gericht, dass eine Verurteilung auf dieser Basis nicht möglich sei.

Der zweite Freier aus Nürnberg folgte seiner Ladung nicht. Das Gericht verhängte darum ein Ordnungsgeld von 300 Euro, ersatzweise drei Tage Haft, und unterbrach den Prozess.

Einer der beiden Angeklagten im Alter von 23 Jahren war vorgeworfen worden, zusammen mit einer anderen Prostituierten den 27-Jährigen in seiner Wohnung in Hamburg-Bergedorf mit einem Gemisch aus zwölfprozentiger Salzsäure und Desinfektionsmittel im Intimbereich besprüht zu haben. Dabei habe er brennende Schmerzen erlitten.

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Als der 27-Jährige sein Geld zurückverlangte, habe die Angeklagte ein Messer aus ihrer Handtasche genommen und gedroht: "Ich stech dich ab!"

Als Zeuge schilderte der Freier - ein im Hafen tätiger Handwerker - den Ablauf der Geschehnisse vom 4. Juli 2020 anders als bei der Polizei. Die Richterin ermahnte ihn mehrmals in scharfen Worten - bis sie auf seine weitere Aussage verzichtete.

Angeklagte soll die PIN-Nummer von der Bankkarte des Freiers gefordert haben

Die Angeklagten sollen einem Kunden Geld, Handy und Bankkarten gestohlen haben.
Die Angeklagten sollen einem Kunden Geld, Handy und Bankkarten gestohlen haben.  © Ulrich Perrey/dpa

Die 23-Jährige hatte zuvor erklärt, sie habe dem Freier aus hygienischen Gründen ein handelsübliches Desinfektionsmittel auf die Hände und den Penis gesprüht. Dabei habe sie ihn gewarnt, es könne etwas brennen, er solle sein Geschlechtsteil nicht anfassen. Er habe das trotzdem getan und sei aggressiv geworden. Schließlich sei sie von ihm misshandelt worden.

Laut Anklage soll die 23-Jährige zuvor am 26. Juli 2019 gemeinsam mit der 28 Jahre alten Mitangeklagten einen anderen Freier beraubt haben. Sie soll den Mann in der Herbertstraße auf St. Pauli angesprochen und in ein Zimmer in der Nähe gelockt haben. Dort versperrte die 28-Jährige demnach die Tür und forderte die PIN-Nummer seiner Bankkarte.

Die Frauen hätten gedroht, einen Türsteher zu alarmieren. Dieser würde ihn "grün und blau schlagen". Der eingeschüchterte Freier habe die PIN-Nummer angegeben, woraufhin die Angeklagten 890 Euro von seinem Konto abhoben.

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Die 23-Jährige bestritt, den Kunden bedroht zu haben. Er habe zunächst eine Erotikshow für 60 Euro sehen wollen. Dann habe er für weitere 130 Euro einen "Service" bekommen. Auf Nachfrage der Richterin erläuterte die Angeklagte, dass dieser Service eine Handmassage, Oralverkehr und eine nackte Oberweite umfasse.

Freier stellt Vollmacht aus und gibt den Prostituierten den PIN

Die Mitangeklagte stimmte den Aussagen ihrer Kollegin zu.
Die Mitangeklagte stimmte den Aussagen ihrer Kollegin zu.  © Ulrich Perrey/dpa

Weil der betrunkene Freier aber nicht mehr in der Lage gewesen sei, den Service in Anspruch zu nehmen, hätten sie und ihre Kollegin ihm ein anderes "Paket" von sexuellen Dienstleistungen über anderthalb Stunden angeboten. Preis: 600 Euro. Der Kunde habe aber kein Bargeld mehr gehabt.

Auf Nachfrage der Richterin zählte die 23-Jährigen die Leistungen des Pakets auf: Oral- und Vaginalverkehr mit zwei komplett ausgezogenen Frauen, Massage und große Show mit Dildo.

Wie es auf St. Pauli üblich sei, habe sie angeboten, Geld von seinem Konto am Automaten abzuheben. Dazu habe er eine Vollmacht ausgefüllt und seine PIN-Nummer oben links auf dem Zettel vermerkt.

"Wir reißen die danach ab und verbrennen die", erklärte die Angeklagte dem Gericht. Tatsächlich habe sie etwas über 800 Euro abgehoben. Als sie mit dem Betrag ins Zimmer zurückkehrte, sei der Freier beim Anblick des vielen Bargeldes "frustriert" gewesen.

Er habe den "Service" auf eigenen Wunsch abgebrochen und das auch quittiert. Dann sei er gegangen - und gut eine Stunde später mit der Polizei zurückgekommen.

Die Mitangeklagte stimmte den Aussagen ihrer Kollegin zu, äußerte sich aber nicht selbst. Da der Freier nicht als Zeuge erschien, schlugen die Verteidiger der Frauen vor, das Verfahren einzustellen. Das lehnte das Gericht angesichts der gravierenden Anschuldigungen ab. Nun soll der Prozess am 18. Februar fortgesetzt werden.

Aktualisiert, 3. Februar, 16 Uhr

Titelfoto: Ulrich Perrey/dpa

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