Anschlag zum Jahrestag von 9/11 geplant: Erschreckende Details im Terror-Prozess

Hamburg - Wegen der Planung eines islamistischen Terroranschlags zum 20. Jahrestag der Attentate vom 11. September 2001 hat die Bundesanwaltschaft sieben Jahre Haft für einen Hamburger Angeklagten gefordert.

Der Angeklagte (vorne) sitzt im Oberlandesgericht. Ihm wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
Der Angeklagte (vorne) sitzt im Oberlandesgericht. Ihm wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.  © Daniel Bockwoldt/dpa-Pool/dpa

Der 21-jährige Deutsch-Marokkaner habe sich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht, sagte Oberstaatsanwalt Simon Henrichs am Dienstag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht.

Der Angeklagte habe ferner durch den Kauf einer Handgranate und einer Schusswaffe gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. "Die Beweisaufnahme hat die Anklage vollumfänglich bestätigt", sagte Henrichs. Durch die Festnahme des Angeklagten sei ein unmittelbar bevorstehender Anschlag mit zahlreichen Toten und Verletzten verhindert worden.

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft wollte der Angeklagte einen Sprengsatz nach dem Vorbild des Anschlags auf den Boston-Marathon vom 15. April 2013 bauen. Dafür habe er sich größere Mengen an Chemikalien sowie mehrere Hundert Schrauben und Muttern beschafft.

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Beim Kauf einer Makarow-Pistole mit 50 Schuss Munition und einer Handgranate sei er an einen verdeckt agierenden Polizeibeamten geraten. Bei der vereinbarten Übergabe der Waffen am 26. August 2021 an einem Schnellrestaurant in Hamburg-Stellingen war der junge Mann von Spezialkräften festgenommen worden.

"Jetzt habt ihr mich", habe der Beschuldigte nach seiner Festnahme gesagt. Die Tat habe er jedoch nicht gestanden. Die Ermittler hätten mehrere Wochen gebraucht, um auf eine von ihm genutzte Wohnung in Hamburg-Jenfeld zu kommen. Dort fanden die Beamten in einer Schrankschublade je ein Kilogramm Kaliumnitrat und Schwefel sowie ein halbes Kilo Kohlepulver, außerdem Klingeldraht, Schrauben und Muttern.

Angeklagter hatte Handy-Sperrcode "9112001"

Der 21-Jährige wollte eine Bombe wie beim Anschlag auf den Boston-Marathon bauen.
Der 21-Jährige wollte eine Bombe wie beim Anschlag auf den Boston-Marathon bauen.  © Daniel Bockwoldt/dpa-Pool/dpa

Auf seinem Handy und Laptop hatte der Angeklagte nach Angaben Henrichs umfangreiche islamistische Propaganda abgespeichert, darunter Dokumente, die die Tötung von Zivilisten rechtfertigten, Reden des früheren Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden und eine Vielzahl von Anleitungen zum Bombenbau.

Der Handy-Sperrcode habe "9112001" gelautet. "Das zeigt die große Bedeutung, die dieses Datum für den Angeklagten hatte", so die Bundesanwaltschaft.

Neben der Familie und dem Freundes- und Bekanntenkreis habe das Internet am meisten zu seiner Radikalisierung beigetragen. Er habe sich zahlreiche Videos mit Tötungshandlungen angesehen, darunter ein glorifizierender Bericht über die Enthauptung des französischen Lehrers Samuel Paty im Oktober 2020.

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Der Angeklagte habe sich auch mit dem Märtyrertod beschäftigt. Dabei sei es auch um das Thema "Paradies und Jungfrauen" gegangen. Kurz vor seiner Verhaftung habe der Beschuldigte dann aber doch nach einer Fluchtroute gesucht, die ihn nach dem Anschlag nach Syrien führen sollte.

Der Angeklagte war rund sechs Monate vor den 9/11-Anschlägen in Hamburg geboren worden. Seine deutsche Mutter sei zum Islam konvertiert, erklärte Henrichs. Sein Vater sei einer der Verantwortlichen der Al-Kuds-Moschee gewesen, in der sich die Hamburger Zelle der Attentäter vom 11. September 2001 getroffen hatte.

Urteil soll am Freitag fallen!

2013 war die Familie von Hamburg-Billstedt nach Marokko gezogen, wo der junge Mann sein Abitur machte. Er sei noch bis 2016 in Hamburg gemeldet gewesen. Im Herbst 2020 kehrte er nach Deutschland zurück und immatrikulierte sich für ein Studienkolleg in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern). Finanziert habe er sich durch Jobs als Lager- und Montagehelfer. Außerdem habe er Geld von seinen Eltern bekommen.

Die Bundesanwaltschaft sprach sich für eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht aus. Der Angeklagte, der zur Tatzeit im Heranwachsendenalter war, habe sich nicht wie ein Jugendlicher verhalten. Sein Leben habe er selbstständig organisiert und seinen Tatplan zielstrebig verfolgt. Er habe bislang auch keine Reue gezeigt oder sich von seinen radikalen Ansichten distanziert.

Die Verteidigung soll am Mittwoch ihr Plädoyer halten, am Freitag will der Staatsschutzsenat sein Urteil verkünden.

Titelfoto: Daniel Bockwoldt/dpa-Pool/dpa

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