Über Monate hinweg Technik geklaut: Ehemalige NDR-Reinigungskraft verurteilt

Hamburg - Im Prozess gegen eine ehemalige Reinigungskraft des NDR, die vom Frühjahr bis Oktober 2021 insgesamt 139 elektronische Geräte entwendet haben soll, ist am heutigen Montag das Urteil gefallen. Die 40-Jährige ist wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Die Angeklagte (40) beim Prozessauftakt Ende Februar im Gerichtssaal.
Die Angeklagte (40) beim Prozessauftakt Ende Februar im Gerichtssaal.  © Madita Eggers/TAG24

Die Angeklagte hatte noch vor dem Prozessauftakt im Februar die Diebstähle gestanden. Unter Tränen entschuldigte sie sich immer wieder und gestand, wie sehr sie ihre Taten bereue.

Kurz nach ihrer Einstellung beim NDR im Hugh-Greene-Weg in Hamburg habe sie in einem Raum neben dem Mülleimer einen Karton mit iPhones gefunden. Darauf soll ein Aufkleber mit der Aufschrift "Absetzung/Schrott" geklebt haben. In der Annahme, es sei Müll, hatte sie die Mobiltelefone einfach mit nach Hause genommen.

Über die Monate folgten dann noch mehrere Laptops. Allein bei ihrer Festnahme im Oktober 2021 hatte sie vier Stück in ihrem Rucksack.

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Diese waren allerdings meist neuwertig und noch im Gebrauch. Dass die Angeklagte ihre "Müll-Definition" später auch auf Gegenstände ausweitete, die einfach nur nicht angeschlossen waren, bezeichnete ihr Verteidiger als "Abrücken von ihrer inneren Stimme".

Der Gesamtwert der entwendeten Geräte wurden mithilfe mehrerer Zeugenaussagen am Montag auf 14.500 Euro festgelegt, ein Betrag, der deutlich unter den in der Anklage genannten 39.000 Euro liegt.

Die Verteidigung hatte auf die Einstellung des Verfahrens plädiert

Der Verteidiger plädierte bereits vor dem ersten Prozesstermin für die Einstellung des Verfahrens. Ihm sei selten eine Angeklagte untergekommen, die so "reuig ist". Zudem betonte er, welchen Sinn eine Wertermittlung habe, wenn keines der entwendeten Geräte von der Angeklagten verkauft wurde. Nicht mal die Aufkleber mit der Seriennummer habe die 40-Jährige abgemacht.

Am Montag sprach dieser sich für eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, also eine Geldstrafe, die nur bei erneuter Straffälligkeit vollstreckt wird, sagte Gerichtssprecher Dr. Kai Wantzen am Montag. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe gefordert.

Die Richterin verurteilte die Angeklagte wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe.

Titelfoto: Madita Eggers/TAG24

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