70-Jähriger sticht auf Mitbewohner ein: Drei Jahre Haft!

Hamburg - Im September startete der Prozess gegen einen 70-jährigen Mann aus Polen, der versucht haben soll, seinen Mitbewohner "aus niedrigen Beweggründen" zu töten. Dieser plädierte jedoch auf einen Unfall. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Angeklagten am heutigen Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Die Polizei nahm den 70-Jährigen noch am selben Tag fest. Seitdem sitzt er in U-Haft.
Die Polizei nahm den 70-Jährigen noch am selben Tag fest. Seitdem sitzt er in U-Haft.  © HamburgNews/Christoph Seemann

Am 20. März soll es in der Gemeinschaftsküche einer Monteurunterkunft in Neugraben-Fischbek zu einem Streit zwischen zwei Bewohnern gekommen sein. Dabei soll der Angeklagte, Henryk K., dem 64-jährigen Geschädigten ein Küchenmesser in den Rücken gerammt haben.

Der Geschädigte zog sich unter anderem einen Bruch der neunten Rippe zu und hatte ein sechs Millimeter großes Hämatom im Brustkorb. Er schwebte in Lebensgefahr, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Der mutmaßliche Täter, der seit Oktober 2018 in Hamburg wohnt, bat in seiner Ansprache den Geschädigten um Verzeihung dafür, "dass ich ihm die Körperverletzung und große Schmerzen zugefügt habe".

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Der Angeklagte sei wie ein Bruder für ihn gewesen. Er behauptete in seiner vorgelesenen Verteidigung, die Tat wäre ein Unfall gewesen.

Streit um die Anzahl der Zeugen zwischen Opfer und mutmaßlichem Täter

Der Angeklagte (Mitte) im Gespräch mit seinem Anwalt. Links die Dolmetscherin.
Der Angeklagte (Mitte) im Gespräch mit seinem Anwalt. Links die Dolmetscherin.  © Madita Eggers/TAG24

Der Streit sei auch nicht in der Küche entstanden, sondern während er auf seinem Bett sitzend Gemüse für das Mittagessen geschnitten habe, so der Angeklagte. "Unser gemeinsamer Arbeitgeber kam in mein Zimmer und warf mir 50 Euro auf mein Bett, als er wieder draußen war, bemerkte ich, wie der Geschädigte plötzliche meine 50 Euro in seiner Hand hielt."

Der Geschädigte soll dann probiert haben zu fliehen und Henryk K. soll versucht haben, ihn aufzuhalten. "Ich habe sein rechtes Handgelenk mit meiner linken Hand festgehalten, er hat eine plötzliche Rechtsdrehung gemacht und ich verlor das Gleichgewicht."

Um nicht mit dem Kopf an den Schrank zu krachen, habe Henryk K. sich an dem Geschädigten abgestützt. Erst in diesem Moment hätte er gemerkt, dass er noch das Gemüse-Messer in der Hand gehalten habe. Zu diesem Zeitpunkt seien mindestens noch zwei andere Männer im Zimmer gewesen. Eine weitere Bewohnerin sei gerufen wurden, um den Geschädigten zu verbinden.

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Der Geschädigte sagte dagegen aus, nur eine Person hätte "vermutlich noch betrunken" im Zimmer geschlafen, sonst wären keine Zeugen anwesend gewesen. "Das kann gar nicht sein, der eine saß nur einen Meter von mir entfernt am Tisch", beharrte Henryk K.

Der Angeklagte stand unter Alkoholeinfluss

Nach der Tat wäre es zu einem Streit zwischen den Bewohnern gekommen und Henryk K. hat laut eigenen Angaben noch ein Glas Wodka getrunken und sei dann, "um eine weitere Prügelei zu vermeiden", nach draußen gegangen. Dort hätte er Probleme beim Sehen gehabt und sich deswegen auf eine Bank gesetzt. Kurz darauf sei er ins Wohnheim zurückgekehrt: "Ich bin nicht geflüchtet, ich bin einfach nur gegangen", stellte er klar.

Der Geschädigte stellte die Tat ganz anders dar: Er hätte an dem Sonntag gegen 13 Uhr Mittagessen kochen wollen, hätte dann aber bemerkt, dass die Spüle voller dreckigem Geschirr gewesen sei. Damit hätte er den Angeklagten dann in dessen Zimmer zweimal konfrontiert.

Der Angeklagte hätte zuerst gar nicht reagiert und beim zweiten Mal nach einem Küchenmesser neben seinem Bett gegriffen und zugestochen.

Nachdem weitere Zeugen gehört wurden, darunter die Mitbewohner des Angeklagten und des Opfers, rückte die Staatsanwaltschaft von dem Vorwurf des versuchten Mordes ab und Henryk K. wurde wegen "gefährlicher Körperverletzung" zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Erstmeldung am 15. September. Aktualisiert am 1. November um 14.36 Uhr.

Titelfoto: Madita Eggers/TAG24

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