Versuchter Mord mit Schal: Milderes Urteil für 53-Jährigen?

Hamburg – Im Prozess um die versuchte Tötung einer Frau mit einem Schal werden am Donnerstag (8.30 Uhr) das Plädoyer der Verteidigung und das Urteil des Landgerichts Hamburg erwartet.

Der Angeklagte (53, r.) soll versucht haben, eine Frau mit einem Schal zu erwürgen.
Der Angeklagte (53, r.) soll versucht haben, eine Frau mit einem Schal zu erwürgen.  © Marcus Brandt/dpa

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 53 Jahre alten Angeklagten zu Beginn des Verfahrens versuchten Mord vorgeworfen.

Der Mann soll am 20. Januar zusammen mit der damals 43-Jährigen mehrere Flaschen Wein in einer gemeinsam genutzten Wohnung im Stadtteil Wilhelmsburg getrunken haben.

Als die Frau nach einem Streit auf dem Sofa eingeschlafen war, habe er ihr einen Schal um den Hals gelegt und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Erst als sie aus dem Mund und der Nase blutete, habe er aufgehört und den Notruf gewählt.

In ihrem Plädoyer erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte damit von seinem Mordversuch zurückgetreten sei. Darum gehe es bei der Tat nur um eine gefährliche Körperverletzung, für die der Beschuldigte mit fünf Jahren Haft bestraft werden sollte.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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