Gzuz im Berufungsprozess: Beweismittelsuche auf Instagram, Drogen und versuchter Diebstahl

Hamburg - Im Berufungsprozess gegen 187 Strassenbande-Rapper Gzuz, bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß (33) kamen am Montag vor dem Hamburger Oberlandesgericht erneut Zeugen zu Wort, die versuchten, den Angeklagten zu entlasten.

Gzuz (33) muss sich vor dem Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz unter anderem wegen versuchtem Diebstahl und Drogenbesitz verantworten.
Gzuz (33) muss sich vor dem Oberlandesgericht Hamburg in zweiter Instanz unter anderem wegen versuchtem Diebstahl und Drogenbesitz verantworten.  © Ulrich Perrey/dpa

Verhandelt wurde unter anderem über den Abend vor rund zwei Jahren, an dem der Rapper an einer Tankstelle angetrunken versucht haben soll, eine Sauerstoffflasche aus einem Rettungswagen (RTW) zu stehlen.

Vernommen wurde dazu die damals anwesende Rettungssanitäter-Praktikantin (22).

Zwar habe sie sich in der Nacht durch Gzuz, 1,93 Meter groß und stark tätowiert, bedroht gefühlt - sie und ihr Team seien bedrängt und beleidigt worden, aber die heute 22-Jährige sei sich sicher, dass der Angeklagte gewiss nicht versucht hätte, etwas aus dem abgestellten RTW zu stehlen.

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Das sei nicht plausibel, so die Zeugin. Eine Zivilperson wisse nicht, wo sich was im Wagen befinde.

Überhaupt könne sie den Vorwurf des versuchten Diebstahls nicht nachvollziehen, betonte sie vor Gericht. Vielmehr wäre eine Anzeige wegen Beleidigung angebracht gewesen.

Der 33-Jährige entschuldigte sich, wie zuvor auch schon bei ihren Kollegen, erneut bei der jungen Frau. Beteuerte, er würde so etwas nie wieder tun. Für die 22-Jährige war der Vorfall damit geklärt.

Gzuz' Verteidiger sahen das am Montag ähnlich. Der 33-Jährige hätte nicht mit Vorsatz gehandelt, kein Grund an dem Anklagepunkt festzuhalten.

Nike-Sneaker werden auf Instagram beguachtet

Rapper Gzuz (33) wird von seinen Anwälten Christopher Posch (46) und Ulf Dreckmann (r.) verteidigt.
Rapper Gzuz (33) wird von seinen Anwälten Christopher Posch (46) und Ulf Dreckmann (r.) verteidigt.  © Ulrich Perrey/dpa

Auch der ehemalige Personal Trainer des Angeklagten, der Football-Spieler und Zeuge Aaron B. (35), versuchte Gzuz zu entlasten.

Er habe damals, als die Wohnung des Angeklagten durchsucht wurde und unter anderem einige Mengen an Marihuana gefunden wurde, dort zeitweise gewohnt, erklärte der 35-Jährige erneut. Insgesamt etwa ein halbes Jahr. Der Hausherr sei eher sporadisch dort gewesen.

Die bei der Durchsuchung gefundenen unzähligen Nike-Sneakers seien, laut Aussage des Zeugen, zum großen Teil gesponsort und in seinem Besitz. Das wollte/sollte Herr B. auch gleich unter Beweis stellen. Die Quelle: Instagram. In mehreren Posts zeigte er vor Gericht Bilder, auf denen er wohl einige der gefundenen Schuhe trug.

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Ob die Fotos dem vorbestraften Rapper jetzt den Hintern retten können, bleibt abzuwarten.

Die sichergestellten Drogen gehörten wohl ebenfalls größtenteils ihm. Der Rapper hingegen würde, im Gegensatz zu ihm, gar nicht kiffen. Zumindest nicht regelmäßig, wie ein "Kiffer", räumte der 35-Jährige weiter ein. Entsprechend habe sich Gzuz darüber aufgeregt, dass Drogen in seiner Wohnung gefunden wurden, mit denen er nichts zu tun hätte.

Am Dienstag, dem 8. Februar wird ab 10 Uhr weiterverhandelt.

Titelfoto: Ulrich Perrey/dpa

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