Zimmergenossen in Park erstochen: Lange Haft für 39-Jährigen!

Hamburg – Er erstach einen Bekannten in einer Grünanlage: Das Hamburger Landgericht hat einen 39-Jährigen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Der 39-Jährige wurde vor dem Hamburger Landgericht verurteilt. (Symbolbild)
Der 39-Jährige wurde vor dem Hamburger Landgericht verurteilt. (Symbolbild)  © Christian Charisius/dpa

"Nur der Angeklagte kommt als Täter in Betracht", sagte die Vorsitzende Richterin, Jessica Koerner, am Mittwoch.

An der Verpackung des Tatmessers seien nur seine DNA-Spuren entdeckt worden. Das Motiv und den genauen Ablauf des Verbrechens im April 2020 konnte das Gericht nicht aufklären. Der Litauer hatte sich in diesem Verfahren nicht geäußert.

Beide Männer hatten sich ein Zimmer im Winternotprogramm für Obdachlose in Hamburg geteilt. Die Leiche des 45 Jahre alten Opfers, ein Pole, wurde in einer Grünanlage gefunden.

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Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei weder eingeschränkt noch aufgehoben gewesen, betonte Koerner. Der Vorbestrafte habe in einem anderen Fall schon einmal Gewalt mit einem Messer angewendet. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.

In erster Instanz war der Angeklagte durch das Landgericht Hamburg am 30. November 2020 freigesprochen worden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers reichten der Kammer die Beweise damals nicht aus.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof am 10. November 2021 das Urteil des Landgerichts auf und verwies das Verfahren zurück.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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