37-Jähriger stach Schwiegervater von hinten in den Kopf: Das Urteil ist gefallen!

Darmstadt – Das Landgericht Darmstadt hat einen 37-Jährigen am Freitag wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der 37-Jährige war noch am Tatort von der Polizei festgenommen worden. (Symbolbild)
Der 37-Jährige war noch am Tatort von der Polizei festgenommen worden. (Symbolbild)  © 123rf/franz12

Anfang November 2021 hatte der Mann den Großvater seines jetzt vierjährigen Sohnes an einem Kiosk in Darmstadt von hinten durch einen Stich in den Kopf tödlich verletzt, während der Junge sich Süßigkeiten aussuchte.

Der noch am Tatort festgenommene Deutsche hatte erklärte, dass er den 52-Jährigen getötet habe, weil dieser den Jungen sexuell missbrauche.

Mit dieser Behauptung war der Angeklagte Tage davor bei der Polizei und beim Jugendamt gewesen. Die Vorwürfe hatten Ermittler aber nicht bestätigen können.

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Das Gericht sah die haltlosen Behauptungen als Teil des Tatplans des Angeklagten. "Er wählte seine Besuche bei der Polizei und dem Amt so aus, weil es ihm darauf ankam, die Tat als Tat eines Wahnsinnigen erscheinen zu lassen", erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Aus Sicht der Kammer war das Tatmotiv, dass der 52-Jährige dem Angeklagten den Zugang zur Ex-Lebensgefährtin erschwerte. Was für das Gericht das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrunds erfüllte.

Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft.  © DPA/Christoph Schmidt

Mehrfach hatte der Angeklagte die Familie mit dem Tod bedroht

Der Verurteilte hatte die Mutter des Kindes und die Großeltern regelmäßig verbal und körperlich attackiert sowie mit dem Tode bedroht. Er war auch aggressiv gegenüber Nachbarn, Verkäufern und seinem Vermieter.

Im psychiatrischen Gutachten war beim Angeklagten festgestellt worden, dass er keine Psychose hat, allerdings eine Persönlichkeitsstörung verbunden mit Impulsivität sowie Kokain- und Marihuanakonsum.

Während der Urteilsbegründung hatte der wegen Gewaltdelikten vorbestrafte 37-Jährige den Vorsitzenden Richter mehrfach unterbrochen und war vom Rest der Verhandlung ausgeschlossen worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: 123rf/franz12

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