Autofahrer rast in Gruppe von Schulkindern: Wird er für immer weggesperrt?
Kassel/Witzenhausen - Nach einer tödlichen Autoattacke auf Schulkinder in Nordhessen muss sich der Fahrer von diesem Montag an vor dem Landgericht Kassel verantworten.

In dem Sicherungsverfahren geht es um die Frage, ob der 31-Jährige dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Ihm wird vorgeworfen, im Oktober 2021 in Witzenhausen (Werra-Meißner-Kreis) absichtlich in eine Gruppe Kinder im Alter von sieben und acht Jahren gefahren zu sein.
Dabei wurden zwei Mädchen schwer verletzt und eines getötet. Der türkische Staatsbürger ist laut Staatsanwaltschaft gegenwärtig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Die Ermittler werfen ihm unter anderem heimtückischen Mord mit gemeingefährlichen Mitteln, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Eigentlich sollte der Prozess Mitte Oktober starten, war dann aber wegen eines Krankheitsfalls verlegt worden.
Der Mann war laut Anklage mit einem Auto im Stadtteil Gertenbach unterwegs, als ihm sieben Kinder auf einem Bürgersteig entgegenkamen. Vier Kinder ließ er passieren, dann soll er absichtlich in Richtung der Mädchen, zwei acht- und eine siebenjährige, gefahren sein.
Sein Ziel sei gewesen, sie zu töten, heißt es in der Anklage. Warum, ist unklar. Ein psychiatrisches Gutachten sei zu dem Ergebnis gekommen, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit psychisch krank und schuldunfähig sei.

Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie? 31-Jähriger soll geplant haben, Kinder zu töten
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Mann für die Allgemeinheit weiterhin gefährlich ist. Sie beantragte daher die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Bis zum Jahresende sind insgesamt fünf Verhandlungstermine angesetzt.
Die Tat erinnerte an die Autoattacke auf einen Rosenmontagszug 2020 im nordhessischen Volkmarsen. Dabei gab es keine Toten, der Angeklagte wurde aber wegen 89-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dagegen legte die Verteidigung Revision ein.
Titelfoto: Swen Pförtner/dpa