Klage abgewiesen: Neonazi-Gruppe "Nordadler" bleibt weiterhin verboten

Leipzig - Die Neonazi-Gruppe "Nordadler" bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig wies am Mittwoch eine Klage gegen das Vereinsverbot als unzulässig ab.

Das BVG in Leipzig wies am Mittwoch die Klage eines mutmaßlichen Mitglieds der "Nordadler" als unzulässig ab. (Symbolbild)
Das BVG in Leipzig wies am Mittwoch die Klage eines mutmaßlichen Mitglieds der "Nordadler" als unzulässig ab. (Symbolbild)  © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Das Bundesinnenministerium hatte die rechtsextremistische Vereinigung 2020 verboten. Die Gruppe trat laut der Verbotsverfügung in Online-Chats auch unter anderen Namen wie "Völkische Jugend" oder "Völkische Renaissance" auf.

Ein mutmaßliches Mitglied hatte Klage erhoben. Der junge Mann bestreitet nach Darstellung seines Anwalts vehement, dass er ein Vereinsmitglied gewesen sei. Ihm gehe es um Rehabilitation. Gegen ein Vereinsverbot könnten aber nur Menschen klagen, die auch Mitglieder gewesen seien, so das Bundesverwaltungsgericht.

Der junge Mann könne fordern, dass klargestellt werde, dass er bei der Vereinigung nicht mitgemacht habe und dass zum Beispiel eine Hausdurchsuchung bei ihm damals zu Unrecht erfolgt sei. Für eine solche sogenannte Feststellungsklage sei aber nicht das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Der Kläger müsse sich damit an das Verwaltungsgericht Berlin wenden.

Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot im Mai 2020 verfügt. Die Polizei rückte damals zu Razzien bei mutmaßlichen Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen an und beschlagnahmte unter anderem Computer und Handys. Die Gruppe soll sich vor allem online vernetzt und eine nationalsozialistische Ideologie verfolgt haben.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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