MDR verlangt mehr als 300.000 Euro Schadenersatz von Ex-Manager Udo Foht

Leipzig - Im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um den früheren Fernsehmanager Udo Foht (72) verlangt der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) mehr als 300.000 Euro Schadenersatz von seinem Ex-Unterhaltungs-Chef.

Der frühere MDR-Unterhaltungs-Chef Udo Foht (72) vor dem Landgericht in Leipzig.
Der frühere MDR-Unterhaltungs-Chef Udo Foht (72) vor dem Landgericht in Leipzig.  © Jan Woitas/dpa

Foht habe einen relevanten Teil davon bereits gezahlt und zahle auch weiterhin, sagte die MDR-Intendantin Karola Wille im Landgericht Leipzig. Sie war dort am Freitag als Zeugin im Prozess gegen Foht geladen. Der 72-Jährige ist wegen Betrugs, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung angeklagt.

Wille war 2011, als der Skandal ans Licht kam, Juristische Direktorin des öffentlich-rechtlichen MDR gewesen. Nach Angaben des ARD-Senders war sie wesentlich mit der Aufarbeitung des Falls befasst.

Wille sagte aus, dass 2011 alles mit einem Mahnbescheid begonnen habe, der in der juristischen Direktion eingegangen sei. Eine Firma habe ein Produktionsdarlehen geltend gemacht, dessen Begleichung Foht zugesagt habe. In diesem Fall sei sie von einem Regelverstoß ausgegangen.

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Im Juli 2011 habe sie dann weitere Hinweise erhalten, dass es unbeglichene Forderungen von Produzenten gegeben habe.

Prozess um Ex-Manager Udo Foht wird am 16. Dezember fortgesetzt

Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks, spricht nach ihrer Zeugenaussage mit Journalisten.
Karola Wille, Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks, spricht nach ihrer Zeugenaussage mit Journalisten.  © Jan Woitas/dpa

"Foht veranlasst Geld und dann werden die Forderungen nicht beglichen", fasste Wille den damaligen Stand zusammen.

Ein Produzent, von dem sich Foht 20.000 Euro geliehen haben soll, habe dann schließlich konkrete Angaben gemacht. "Da war der Verdacht nahe, dass es mehr als Regelverstöße sind", sagte Wille.

Einen Tag später habe sie dem damaligen MDR-Intendanten empfohlen, den Unterhaltungs-Chef zu suspendieren, Strafanzeige zu stellen und Hausverbot zu erteilen.

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Foht hat im Prozess bereits zugegeben, dass er in seinen letzten Jahren als Unterhaltungs-Chef des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders immer wieder verschiedene Musikmanager und TV-Produzenten um Darlehen gebeten hatte.

Das Geld habe er benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können. Er habe gewusst, dass er die zumeist fünfstelligen Summen nicht pünktlich würde zurückzahlen können.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Foht die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird am 16. Dezember fortgesetzt.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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