Nach Neonazi-Krawallen in Leipzig-Connewitz verurteilt: JVA-Beamter legt Berufung ein

Leipzig - Sechs Jahre nach den Neonazi-Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz geht die juristische Aufarbeitung um die Beteiligung des JVA-Beamten Kersten H. (36) in die zweite Runde.

Der JVA-Beamte Kersten H. (36) legt Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein.
Der JVA-Beamte Kersten H. (36) legt Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein.  © Ralf Schmidt

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mitteilte.

Der suspendierte JVA-Beamte war am 4. Februar wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt worden. Der heute 36-Jährige erhielt vor dem Amtsgericht Leipzig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Es bestünden keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte Teil der Randalierer gewesen sei, hatte die Richterin in ihrer Begründung betont.

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Am 11. Januar 2016 waren mehr als 200 vermummte und mit Schlagwerkzeugen bewaffnete Menschen durch den politisch vorwiegend linksorientierten Stadtteil marschiert. Dutzende Schaufensterscheiben wurden eingeschlagen und zahlreiche Autos beschädigt. Die Schadenssumme belief sich auf mehr als 100.000 Euro.

Nun muss das Landgericht über die Berufung entscheiden. Sollte das Strafmaß Bestand haben, bedeutet dies eine Entlassung aus dem Staatsdienst für den Familienvater. Der Beamte wurde Anfang 2019 vom Dienst suspendiert. Das Justizministerium hatte angegeben, erst Ende 2018 von dem Fall erfahren zu haben.

Titelfoto: Ralf Schmidt

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