Prozess um tot gefahrene 43-Jährige: Musste sie wegen eines illegalen Rennens sterben?

Halle (Saale) - Eine Frau wird von einem Auto erfasst und erliegt wenig später ihren Verletzungen. In Halle muss sich der Fahrer des Autos nun vor Gericht verantworten. Die Frage dabei: Hatte er an einem illegalen Rennen teilgenommen?

Bis zum 21. November will sich das Landgericht Halle mit dem Fall befassen.
Bis zum 21. November will sich das Landgericht Halle mit dem Fall befassen.  © Jan Woitas/dpa

Der Fall sorgte in der Öffentlichkeit für Entsetzen: Eine Fußgängerin wird im Dezember 2019, kurz vor Weihnachten, in Halle von einem Auto erfasst und tödlich verletzt. Der Fahrer flüchtet. Die Ärzte können das Leben der 43-Jährigen nicht mehr retten. Sie hinterlässt einen Mann und drei Söhne. Knapp drei Jahre nach dem Tod der Frau muss sich ein heute 22-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht erneut vor Gericht verantworten.

"Der Knackpunkt ist, ob ein illegales Autorennen stattgefunden hat", sagte der Vorsitzende Richter Detlev Bortfeldt am Montag zum Prozessauftakt am Landgericht Halle. Der Angeklagte wies dies zurück.

Laut seiner Schilderung hatte sich an jenem Abend plötzlich ein Auto vor den Wagen, den er fuhr, gedrängelt. Dann habe es einen lauten Knall gegeben. Das unbekannte Auto sei davongefahren. Er selbst wisse nicht mehr, wie er nach Hause nach Eisleben (Landkreis Mansfeld-Südharz), etwa 30 Kilometer von Halle entfernt, gekommen sei.

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"Ich hatte einen Blackout", erklärte der Angeklagte.

22-Jähriger bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt

Auf der Heimfahrt habe er die Nummernschilder des Autos entfernt, in dem er allein als Fahrer gesessen habe, und in einen Gully geworfen, fügte er hinzu. An jenem Tag sei er mit Freunden mit Autos von Eisleben nach Halle gefahren.

Das Amtsgericht Halle hatte den Angeklagten Anfang dieses Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, nach dem Jugendstrafrecht. Dagegen legte die Nebenklage Berufung ein.

Der Fall wird vor dem Landgericht neu verhandelt. Es hat Termine bis 21. November anberaumt. Die Nebenklage vertritt die Familie der Frau.

Titelfoto: Jan Woitas/dpa

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