Waren Schutz-Maßnahmen rechtmäßig? Bundesgericht entscheidet über Corona-Verordnungen

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht wird am Dienstag (14 Uhr) seine Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit früher Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2020 verkünden.

Eine menschenleere Leipziger Innenstadt im Jahr 2020. Zur Eindämmung des Coronavirus galten Ausgangsbeschränkungen.
Eine menschenleere Leipziger Innenstadt im Jahr 2020. Zur Eindämmung des Coronavirus galten Ausgangsbeschränkungen.  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Dabei geht es um Verordnungen, die Sachsen und Bayern im März und April 2020 erlassen haben.

Darin wurden unter anderem Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen festgelegt.

Mehrere Menschen hatten dagegen geklagt.

Sächsischer Feuerwehrchef als Kinderschänder vor Gericht
Gerichtsprozesse Leipzig Sächsischer Feuerwehrchef als Kinderschänder vor Gericht

Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden: Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Maßnahmen als verhältnismäßig eingestuft.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dagegen festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkungen zu strikt und damit unverhältnismäßig gewesen seien.

Die "triftigen Gründe", aus denen man damals in Bayern noch seine Wohnung verlassen durfte, seien zu eng gefasst gewesen.

Über die Revisionen gegen die Entscheidungen wird nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Leipzig: